Gutzwiller Felix · Ständerat · 2008-03-13
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-13
Wortprotokoll
Ich gestatte mir zum Eintreten drei Bemerkungen:
1. Auch aus der Optik eines Standortkantons kann man sich über diese Botschaft bzw. dieses Gesetz freuen. Es wird bei den Landesmuseen endlich eine eigene Rechtspersönlichkeit geschaffen. Darauf hat man schon längere Zeit gewartet, und das ist aus der Optik der Standorte sicher sehr positiv. Es gibt eine Klärung bei der Steuerung, es gibt eine Klärung bei der Finanzierung; das ist sehr erwünscht. Die eigene Rechtspersönlichkeit wird auch der Entwicklung der Landesmuseen sehr viel helfen. Ich darf darauf hinweisen, dass die Ungeduld, die Kollege Bieri angemahnt hat, die Ungeduld des Standortes Zürich war, der ja auch private Sponsoren, beispielsweise für den Erweiterungsbau, beiziehen wollte. Natürlich ist es sehr viel einfacher, eine Ausbaustrategie mit privaten Geldgebern, beispielsweise für Erweiterungsbauten, zu verfolgen, wenn es auf der anderen Seite eine eigene Rechtspersönlichkeit gibt. Dieses Konzept ist also sicher richtig.
2. Wir werden darauf zurückkommen, aber beim Museumsrat scheint es auch mir sehr wichtig zu sein, dass die Beziehungen zu den Standortkantonen gut gestaltet werden. Natürlich sollen dort die fachlichen Qualifikationen im Vordergrund stehen, aber die Standortkantone sind derart eng mit diesen Museen verflochten, dass es wichtig ist, dass die Beziehungen klar, gut und koordiniert sind.
3. Der Kommissionssprecher hat zu Recht gesagt, dass dieses Gesetz ein Organisationsgesetz ist. Wie Sie vielleicht wissen, hat sich die Zürcher Regierung in der Vernehmlassung gleichwohl sehr klar dafür ausgesprochen, dass in diesem Gesetz deutlich gemacht wird, dass sich die Geschäftsleitung der Museen eine kreative künstlerische Freiheit bewahren muss. Das ist in diesem Gesetz nicht festgehalten; man kann das durchaus verstehen, denn es ist ein Organisationsgesetz. Es regelt die Zusammenarbeit mit dem Departement, mit dem Bundesamt für Kultur, mit dem Museumsrat. Es ist aber sicher ein Anliegen, hier noch einmal festzuhalten, dass dieses Organisationsgesetz nicht dazu führen soll, dass die Geschäftsleitung zu einer reinen Ausführungsorganisation wird, die vor allem organisatorische Aufgaben hat. Der Direktor oder die Direktorin muss vielmehr eine kreative kuratorische Freiheit haben - selbstverständlich im Rahmen der Aufgaben der Landesmuseen gemäss Artikel 7 und der Budgetvorgaben. Es braucht aber diesen kreativen Freiraum, wenn die Rechtspersönlichkeit auch mit künstlerischer Kreativität gefüllt werden soll. Es ist mir ein Anliegen, dies hier zu bemerken. Ich darf vielleicht auch den zuständigen Bundesrat bitten, zur Frage der kreativen kuratorischen Freiheit der Museumsleitung noch etwas zu sagen.