Lexipedia

Stadler Hansruedi · Ständerat · 2008-04-28

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-04-28

Wortprotokoll

Ich erlaube mir beim Eintreten drei Bemerkungen, nämlich zum Antrag der Kommission, die beiden Beschlüsse zu einem Beschluss zusammenzufassen, dann zum Vollzugsdefizit bei den flankierenden Massnahmen und schliesslich zu Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien.

Der Bundesrat unterbreitet uns zwei Beschlüsse, einen für die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und einen zu deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien. Unsere Kommission hat nun beide Beschlüsse in einen Beschluss zusammengefasst. Ich unterstütze beim Bundesbeschluss 1, wo es um die Weiterführung geht, den Antrag der Minderheit Reimann und damit den Bundesrat. Beim Bundesbeschluss 2 über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien unterscheide ich mich von Kollege Reimann. Ich bin zwar wie er für Eintreten, aber ich bin für die Genehmigung des Bundesbeschlusses, ich teile hier die Argumentation von Kollege Briner. Ich unterstütze die Behandlung in zwei separaten Beschlüssen. Meine Position entspricht somit auch jener des Bundesrates.

In einer Medienmitteilung hat sich die Kommission vorab auch auf den Grundsatz der Einheit der Materie berufen. Ist dieses Vorgehen somit rechtlich zwingend? Ich meine: nein. Zweifelsohne gibt es einen inneren Zusammenhang zwischen den beiden vorgelegten Bundesbeschlüssen sowie mit den bilateralen Verträgen generell. Auch ist uns allen die Guillotineklausel bestens bekannt. Trotzdem hat die Bundesversammlung am 8. Oktober 1999 entschieden, dass die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens über die anfängliche Dauer von sieben Jahren hinaus wieder mit einem referendumsfähigen Bundesbeschluss erfolgen soll.

Mit der Argumentation der Mehrheit hätte bereits diese Loskoppelung von den anderen Verträgen nicht erfolgen dürfen. In der Lehre wird eigentlich erst seit Kurzem die Frage erörtert, ob und inwieweit die Einheit der Materie auch bei Staatsverträgen gilt. Zwar meint zum Beispiel Professor Hangartner, dass der Grundsatz der Einheit der Materie sinngemäss auch bei Staatsverträgen gelte, wobei aber gerade bei umfassenden Staatsverträgen wie bei den bilateralen Abkommen mit der EU der Grundsatz der Einheit der Materie stark relativiert werde. Hier im konkreten Fall kann meines Erachtens auch nichts von dem im Völkervertragsrecht bekannten Institut der "package deals" - nach dem Motto "take it all or leave it" - abgeleitet werden. Schlussendlich unterliegen ja nicht die Verträge selbst dem Referendum, sondern die Genehmigungsbeschlüsse. Und bei einem Bundesbeschluss wird die Anwendbarkeit des Grundsatzes der Einheit der Materie wie beim Bundesgesetz sehr stark relativiert - sofern man überhaupt findet, dass der Grundsatz Geltung habe.

Den folgenden Punkt wollte ich eigentlich nicht sehr breitschlagen, aber jetzt muss er auch eingehend diskutiert werden: Die Folgen eines Neins zu diesem oder jenem Abkommen könnten nämlich durchaus unterschiedlich sein, mindestens in rechtlicher Hinsicht, aber es gibt hier vermutlich auch in faktischer Hinsicht Nuancen. Folgende Fragen sind deshalb heute von der Kommission und dem Bundesrat exakt zu beantworten: Was sind genau die rechtlichen Folgen bei der Ablehnung des einen oder des anderen Abkommens? Welches sind die Mechanismen, die hier spielen? Welches sind die Auswirkungen? Wie beurteilt man - dies haben wir zum Teil gehört - diese Fragen faktisch? Und wer handelt vonseiten der EU? Ist es die Kommission, die [PAGE 223] handelt, oder müssen die einzelnen Mitgliedstaaten handeln, wenn wir ein Abkommen ablehnen? Es interessiert somit bei dieser Diskussion, die jetzt lanciert wurde, wie die Entscheidungsmechanismen innerhalb der EU sind, wenn unsere Bevölkerung so oder anders entscheidet.

Die von unserer Kommission aufgeführten Begründungen, insbesondere der Grundsatz der Einheit der Materie, zwingen uns nicht, die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und die Ausdehnung in einen einzigen Beschluss zu fassen. Dies ist und wäre zwar möglich, ist aber eben nicht zwingend.

Damit bewegen wir uns mit dem Antrag der Mehrheit auf dem Feld des politischen Taktierens. Beim Taktieren begibt sich das Parlament auf ein schwieriges Feld. Welches ist denn überhaupt die Taktik? Es wird dann dem Parlament alles in den Mund gelegt werden, weil man auch alles irgendwo gehört hat. Aber es wird dann vorab nicht als Taktieren gegenüber einem politischen Gegner empfunden, sondern als Taktieren gegenüber der Bevölkerung. Wir alle sind uns der Bedeutung der bilateralen Verträge und gerade des Personenfreizügigkeitsabkommens durchaus bewusst. Seit dem EWR habe ich für sämtliche bilateralen Verträge geradegestanden, auch vor der Bevölkerung, und sie unterstützt. Aber es wird dann vorab vor allem als ein Taktieren empfunden werden. Es wird so empfunden werden, als habe man Angst vor dem Volk und müsse noch etwas nachhelfen. Auf dieser Ebene der Diskussion werden dann alle Ihre Argumente zerpflückt, die auch nicht alle einfach falsch sind, das möchte ich betonen; auf dieser Ebene werden wir die Diskussion nicht mehr führen können.

Die Vorlage des Bundesrates mit zwei Bundesbeschlüssen ist für mich deshalb staatspolitisch klug. Wir tun gut daran, auch klug zu handeln. Eine Vereinigung der beiden Bundesbeschlüsse in einem Beschluss hingegen ist rechtlich nicht zwingend, aber staatspolitisch auch nicht klug. Wenn wir der Kommissionsmehrheit folgen, wird meines Erachtens im Worst Case auch am Parlament eine Mitverantwortung haftenbleiben. Es geht um eine Risikoabwägung, wie Peter Briner das erwähnt hat. Wir haben die anspruchsvolle Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger mit Argumenten zu überzeugen und nicht mit Taktieren in eine Richtung vor uns herzutreiben. Ich bin bereit, mit diesen Argumenten für beide Bundesbeschlüsse auch vor die Bürgerinnen und Bürger zu treten. Auch haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger grundsätzlich das Recht, ihren Willen unverfälscht kundzutun. Wenn von Vorgaukeln gesprochen wird, muss ich einfach grundsätzlich sagen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in diesen Fragen sehr wohl wissen, worum es geht.

Ich erlaube mir noch zwei weitere Bemerkungen: Heute können wir uns einer vorzüglichen Beschäftigungslage erfreuen. Aber die Angst um Arbeitsplätze und die Angst vor Lohndumping sind immer latent vorhanden. Diese Ängste artikulieren sich dann sehr schnell wieder, wenn die Konjunktur wechselt. Eine Bilanz zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen zeigt nun, dass wir auch heute noch Vollzugsdefizite haben. Darüber finden wir entsprechende Ausführungen auf Seiten 2162f. der Botschaft. In den kontrollierten Risikobranchen haben wir eine Verstossquote von 26 Prozent, mit anderen Worten: In den kontrollierten Risikobranchen gab es in jedem vierten Betrieb Verstösse. Die Vollzugsdefizite sind somit auszumerzen. So unterstütze ich die Anhebung der Anzahl der Kontrollen. Schwerpunktmässig ist insbesondere in jenen Branchen zu kontrollieren, in denen in der Vergangenheit überdurchschnittlich viele Missstände festgestellt wurden. Zu überdenken ist auch das Sanktionswesen. Notwendig ist auch eine gleiche Handhabung des Vollzugs durch die Kantone. Hier unterstütze ich auch voll die Marschrichtung des Bundesrates.

Der Bundesrat ist weiter darin zu unterstützen, wenn er die Rückübernahmeabkommen mit Bulgarien und Rumänien zügig aktualisiert. Hier ist er anscheinend an der Arbeit. Dies muss aber auch kommuniziert werden; das ist auch eine flankierende Massnahme in diesem Bereich. Hier lautet meine Frage: Welches ist der Stand dieser Arbeiten?

Auch einen letzten Punkt dürfen wir nicht totschweigen und unter den Teppich kehren: Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien wirft in der Bevölkerung Fragen der Sicherheit auf. Dies ist so, ob es uns passt oder nicht passt. Ob wir diese Befürchtungen teilen oder nicht teilen, ist gar nicht relevant. Es trifft zu, dass sich die Situation der Banden aus den neuen EU-Ländern normalisiert hat; Zahlen des Bundesamtes für Statistik belegen dies auch ausdrücklich für die Schweiz. Das müssen wir aber auch offensiv kommunizieren, denn es gibt hier zementierte Vorurteile. Es gibt auch hier eine flankierende Massnahme, und diese heisst: Abkommen mit Rumänien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität.

Wenn wir die damalige Botschaft nachlesen, hat man gerade mit diesen Banden argumentiert. Auf der Seite der Schweiz ist dieses Abkommen über die Bühne, aber beim Vertragspartner auf der anderen Seite ist es anscheinend noch offen. Wenn dem so ist, dann ist hier die Schweizer Diplomatie gefragt. Für die Argumentation im Rahmen einer Volksabstimmung dürfte dies doch von einer bestimmten Relevanz sein.

Ich bin somit für Eintreten, aber ich bin für zwei Vorlagen.