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Leuthard Doris · Bundesrat · 2008-04-28

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-04-28

Wortprotokoll

Ich möchte mich zuerst bedanken, dass Sie die flankierenden Massnahmen so gut aufgenommen haben und somit ein Einschreiten meinerseits nicht nötig war, denn zwei Bundesrätinnen reichen ja für die geballte Weisheit des Ständerates.

Bei dieser Motion besteht eigentlich ein Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit - da bin ich mit Herrn Reimann völlig einverstanden. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Bildung und Arbeitsmarkt und damit auch die Zuwanderung etwas miteinander zu tun haben, aber nicht so direkt, wie die Kommission das formuliert. Wir haben im Arbeitsmarkt generell das Problem, dass viele Qualifizierte in der Schweiz den heutigen Anforderungen vor allem im Dienstleistungsbereich nicht mehr genügen. Es ist sowieso ein Anliegen von Ihnen wie vom Bundesrat, dass wir das Qualifikationsniveau in der Schweiz anheben. Im Hinblick darauf haben Sie ja die Mittel im Rahmen der BFI-Botschaft erhöht, [PAGE 245] und im Hinblick darauf sind wir uns auch einig, dass die Investitionen in Bildung und Forschung in den nächsten Jahren für unser Land enorm wichtig sein werden.

Wir haben aber hier in dieser Motion eine Vermischung einerseits der beruflichen Grundbildung und andererseits der Weiterbildung. Wenn Sie von Berufsqualifikationen und vom Nachholen der Bildung sprechen, so ist das nicht das Gleiche. Die berufsqualifizierende Weiterbildung setzt in der Regel voraus, dass man schon eine berufliche Grundbildung absolviert hat, die einen dann überhaupt befähigt, sich in der beruflichen Weiterbildung zu engagieren. Mit dem heutigen Berufsbildungsgesetz haben wir in diesem Bereich die Nachholbildung bereits festgelegt. Aber sie setzt eben voraus, dass eine berufliche Grundbildung vorhanden ist. Wenn Sie in Ziffer 1 eine Berufsqualifikation für alle in der Schweiz wünschen, so sprechen Sie ein viel umfassenderes Problem an, das vor allem die Kantone betrifft. Hier haben die Kantone denn auch entschieden, dass bis 2015 als Ziel 95 Prozent der Schulabgänger einen Abschluss der Sekundarstufe II erreicht haben sollen und somit eben eine Qualifizierung von 95 Prozent der Schulabgängerinnen und Schulabgänger erreicht werden muss - und zwar von Inländern wie Ausländern; hier unterscheiden wir ja nicht.

In Ziffer 2 Ihrer Motion versuchen Sie dann, mehr die Integration von Zugewanderten anzusprechen; hier rennen Sie offene Türen ein. Herr Gutzwiller hat es soeben formuliert: Der Bundesrat hat im letzten Jahr einen umfassenden Bericht über Integrationsmassnahmen diversester Natur verabschiedet, und Sie haben am 11. März dieses Jahres die Motion Schiesser zur Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe (06.3445) endgültig angenommen. Auch mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, in einer Gesamtsicht zu prüfen, ob allfällige weitere Schritte zur Integration im Bereich der Bildung unternommen werden sollen. Auch hier ist der Bundesrat natürlich bereit, diese Gesamtsicht vorzunehmen und das weiter zu prüfen.

Schliesslich rennen Sie auch mit Ziffer 3 der Motion bekannte offene Türen ein. Der Bundesrat hat schon im Januar beschlossen, binnen eines Jahres einen umfassenden Bericht über die Weiterbildungssituation in der Schweiz zu erstellen mit dem Ziel, die Weiterbildungsquote generell zu erhöhen. Dafür braucht es zuerst den Bericht, weil die Weiterbildung sehr heterogen geordnet ist und weil unterschiedliche Finanzierungsquellen dafür herhalten. In der Analyse muss auch aufgezeigt werden, wo konkret Handlungsbedarf besteht, was die Kantone machen und was Privatinitiative ist und, wenn Handlungsbedarf bestehen würde, wer sich daran zu beteiligen und das zu finanzieren hätte. Insofern wird auch im Bereich der Weiterbildung in generalis ein Bericht binnen eines Jahres vorliegen.

Gerne hätte ich diese Anliegen daher in der Form des Postulates akzeptiert. Das wollte die Kommission aber nicht. Sie zwingen mich damit, die eigentlich berechtigten Bildungs- und Weiterbildungsanliegen abzulehnen. Ich glaube - wieder mit dem Verweis auf die Personenfreizügigkeit - nochmals betonen zu müssen: Bildung und Weiterbildung sind nicht Anliegen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit, sondern generelle Anliegen von Wirtschaft und Gesellschaft. Wir unterscheiden nicht. Im Gegenteil: Es sind, wie Sie erwähnt haben, besonders Qualifizierte, Gutausgebildete zugewandert. In rezessiveren Zeiten ist es notorisch so, dass jene mit einer guten Qualifizierung viel weniger Probleme haben. Sie sind auch viel mobiler. Insofern muss der Fokus auf den Niedrigqualifizierten liegen, die wir mit entsprechenden Programmen besser befähigen müssen.

Daher nehme ich das Grundanliegen im Sinne der bereits verabschiedeten Berichte und Motionen sehr gerne weiter entgegen. Aber so, wie der Vorstoss formuliert ist, muss ich Ihnen aus ordnungspolitischen Gründen die Ablehnung ans Herz legen.