Girod Bastien · Nationalrat · 2008-05-27
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-05-27
Wortprotokoll
Wir kennen in der Schweiz das Verursacherprinzip, und darum geht es beim Antrag der Minderheit. Wenn sich ein Unternehmen an einem AKW beteiligt, sollte es nicht nur von dessen Gewinn profitieren, sondern ebenfalls für das Risiko haften. Gemäss Antrag der Mehrheit wäre das bei Beznau I und Beznau II sowie Mühleberg der Fall, wo die AKW von der Muttergesellschaft selber gebaut wurden und auch von diesen grossen, kapitalkräftigen Gesellschaften als Inhaber betrieben werden.
Nehmen wir ein Beispiel, einen mittelleichten AKW-Unfall mit Schäden im Ausmass von 10 Milliarden Franken: Hier wären gemäss Antrag der Mehrheit nur 2 Milliarden Franken von der Versicherung gedeckt, 8 Milliarden Franken wären nicht gedeckt und müssten in erster Linie von den Inhabern gedeckt werden. Im Falle von Beznau und Mühleberg könnte die Muttergesellschaft mit ihrem Eigenkapital immerhin die Hälfte dieses Betrages decken. Anders sieht es aber bei Gösgen und Leibstadt aus. Diese werden von Betriebsgesellschaften in Form einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft als Inhaber betrieben. Da diese ein Eigenkapital von [PAGE 542] unter einer halben Milliarde Franken haben, würden nur gerade mal 6 Prozent dieser 8 Milliarden Franken Schaden gedeckt, und das, obwohl deren Aktionäre, wie NOK, Atel und weitere, über genügend Eigenkapital verfügen würden, um die 8 Milliarden Franken Schaden, die noch bleiben, zu decken.
Wenn Sie also der Mehrheit folgen, behandeln Sie die AKW Beznau I und II und Mühleberg anders als jene von Leibstadt und Gösgen. Bei Leibstadt und Gösgen muss nur der Betreiber haften, bei Beznau und Mühleberg muss die ganze Gesellschaft haften. Zudem muss so schlussendlich der Steuerzahler für das Risiko aufkommen, für welches eigentlich die Grossaktionäre verantwortlich sind. Er muss für das Risiko zahlen, obwohl die Grossaktionäre noch genug Eigenkapital hätten, um dieses Risiko zu übernehmen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünen Fraktion, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.