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AB 84119

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-27

Wortprotokoll

In Artikel 8 geht es um den Kern des Gesetzes, nämlich um die Höhe der Haftpflichtsumme. Die Mehrheit der Kommission und die Mehrheit unserer Fraktion befürworten die Linie des Bundesrates und des Ständerates. Verschiedene Minderheiten wollen nun eine zum Teil deutliche Erhöhung. In diesem Sinne - da bin ich nicht der gleichen Meinung wie mein Vorredner - ist es richtig, Herr Girod, wenn der Präsident Artikel 8 hier en bloc diskutieren lässt.

Die Minderheiten argumentierten, dass die Haftpflichtdeckungssumme, gemessen am möglichen Schadenausmass eines Kernenergieunfalls, viel zu niedrig sei. Eine Erhöhung bzw. eine Abwägung der Deckungssumme ist auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil die Schweiz erwiesenermassen die sichersten Werke auf der Welt ihr Eigen nennt. Ausgerechnet die sichersten Anlagen sollen am höchsten versichert werden. Dabei wurde gerade mit den internationalen Abkommen eben ein breites, weltweit abgestütztes System, ein Standard geschaffen, der die bisherigen, massiven Unterschiede bei den Versicherungssummen für KKW-Betreiber zwischen den Staaten ausgleicht oder eliminiert und die damit verbundenen Wettbewerbsunterschiede eben auch in der Stromproduktion zum Verschwinden bringt.

Lassen Sie mir noch kurz Zeit für ein Votum zum Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel. Herr Rechsteiner will mit seinem Minderheitsantrag, dass für neue Kernanlagen eine höhere Deckungssumme zu bezahlen wäre als für die bereits bestehenden. Das widerspricht aber der Versicherungslogik, weil wir wissen, dass neue Anlagen noch sicherer sind. Der Antrag würde auch eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen den bestehenden und den neuen Anlagen schaffen. Aber der Antrag ist halt auch durchschaubar. Es geht dieser Minderheit vermutlich darum, neue Kernanlagen von vornherein zu verhindern. Aber die Frage nach dem Ersatz der bestehenden KKW haben wir nicht heute zu beurteilen. Dafür ist das neugeschaffene Kernenergiegesetz, das etwa seit fünf Jahren in Kraft ist, zuständig. Dort ist festgehalten, dass ein neues Rahmenbewilligungsgesuch dem Referendum zu unterstellen ist. Also klären wir diese in der Tat wichtige Frage im Rahmen einer separaten Abstimmung, und führen wir nicht jetzt im Rahmen des KHG diese Diskussion.

Ich bitte Sie, überall der Mehrheit zu folgen.

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