Wobmann Walter · Nationalrat · 2008-05-28
Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-28
Wortprotokoll
Mit meinem Rückweisungsantrag beauftrage ich den Bundesrat, zuerst einen Bericht vorzulegen, der die Folgen einer möglichen weiteren Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die zukünftigen EU-Beitrittsstaaten Türkei, Kroatien, Serbien, Albanien, Mazedonien und Kosovo aufzeigt. Besonders die Auswirkungen auf die Kriminalitätsrate, die Sozialwerke und die Arbeitsplätze in der Schweiz sind aufzuzeigen.
Mit der Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien sehen wir deutlich, dass ein gewisser Automatismus Einzug hält. Es wird gesagt, man dürfe die neuen EU-Staaten nicht separat anschauen und beurteilen, sonst gefährde man die ganze Personenfreizügigkeit; Sie haben es wahrscheinlich gestern in den Nachrichten gehört; auch die EU hat dies so gesagt. Also wird dies wohl auch für die neuen, zukünftigen EU-Beitrittsländer gelten. Ich denke da besonders an die Türkei, Kroatien, Serbien, Albanien, Mazedonien und Kosovo. In all diesen Ländern ist bekanntlich die Arbeitslosigkeit sehr hoch, und es gibt grosse Probleme im Sozialbereich, hohe Kriminalitätsraten, teilweise auch extrem grosse Korruption. Staaten wie die Türkei, Albanien und Kosovo haben zudem eine ganz andere Kultur und auch andere Religionen. Aus all diesen Gründen möchte ich, dass der Bundesrat einen Bericht präsentiert, der klar aufzeigt, welches die Folgen für die Schweiz im Bereich der Sozialwerke, der Sicherheit, des Arbeitsmarktes, der Kultur und der Religion wären. Bei den jetzigen neuen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien hat es der Bundesrat jedenfalls verpasst, zuerst die Auswirkungen und die möglichen Folgen des freien Personenverkehrs deutlich aufzuzeigen. Mir erscheint dies ein völlig verantwortungsloses Verhalten gegenüber unserem Volk und unserem Land.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit IV zuzustimmen.
Mit meinem zweiten Rückweisungsantrag, dem Antrag der Minderheit V, verlange ich, dass eine Bestimmung in den Gesetzestext eingeführt werden soll, die besagt, dass der Vertrag über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien erst dann in Kraft tritt, wenn mit Bulgarien und Rumänien ein neuer Vertrag über eine effizientere und griffigere Rücknahmeregelung für straffällige und illegal anwesende Staatsangehörige dieser Länder abgeschlossen wurde.
Mit dem Freizügigkeitsabkommen können sich auch Personen aus Rumänien und Bulgarien drei Monate lang in der Schweiz aufhalten. Mit der Aufhebung der Grenzkontrollen im Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen wird es kaum mehr möglich sein, solche Personen zu kontrollieren und herauszufinden, wie lange sie schon in unserem Land sind. Daher besteht die Gefahr, dass die Schweiz auch wegen dem hohen Wohlstandsniveau zu einem Magnet für illegale Zuwanderer wird. Ich möchte Sie daran erinnern, dass in Rumänien Hunderttausende von Roma sind, welche sehnlichst in den gelobten Westen möchten. Wir sehen es bereits in Italien - dieses Land hat die Personenfreizügigkeit bekanntlich schon eingeführt -, die Auswirkungen sind verheerend: Abertausende von Illegalen, vor allem Roma aus Rumänien, sind heute in Italien. Die Probleme und die Konflikte mit der einheimischen Bevölkerung sind höchst bedenklich. Italien kann diese Leute kaum mehr ausschaffen. Das Resultat sind angezündete Behausungen und Zelte und andere Überfälle auf die Illegalen durch die einheimische Bevölkerung. Solche Entwicklungen müssen wir in der Schweiz wirklich dringend vermeiden.
An der letzten Sitzung der Aussenpolitischen Kommission am 19. Mai 2008 wurde ein neues Rücknahmeabkommen in Aussicht gestellt. Vorgestern haben wir dieses nun erhalten. Leider sind darin die zentralen Forderungen nicht erfüllt. Es ist zwar angefüllt mit Formalitäten, aber das Problem der Roma wird überhaupt nicht geregelt. Ebenso wenig wird darin die Frage der Kosten für Rückführungen beantwortet. Die wichtigsten Punkte fehlen also. Dass das neue Rücknahmeabkommen erst nach der Verabschiedung des Personenfreizügigkeitsabkommens behandelt wird, ist für mich absolut unbegreiflich. Die Reihenfolge hätte doch umgekehrt sein müssen.
Ich bitte Sie darum, auch dem Antrag der Minderheit V auf Rückweisung zuzustimmen.