Riklin Kathy · Nationalrat · 2008-05-28
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-28
Wortprotokoll
Das Wichtigste zuerst: Die CVP steht voll und ganz zur Personenfreizügigkeit und stellt sich hinter den Entscheid des Ständerates. Denn die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU sind eine Erfolgsgeschichte für unser Land und für die Schweizer Wirtschaft. Am 21. Mai 2000 wurden sie von der schweizerischen Bevölkerung mit 67,2 Prozent Jastimmen gutgeheissen.
Zu den Bilateralen I gehören neben dem Abkommen über die Freizügigkeit sechs fundamental wichtige Abkommen: das Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen, das Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens, das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das Abkommen über den Luftverkehr und das Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse. Wer möchte diese Abkommen missen, wer möchte sie gefährden? Sicher keine Partei, die sich ihrer Verantwortung für das Wohl unseres Landes bewusst ist.
Zu diesen ersten sieben bilateralen Verträgen mit der EU gehört die Personenfreizügigkeit. Sie sichert die geregelten bilateralen Beziehungen mit der EU als Ganzes und damit einen weitgehenden Zugang der Schweizer Unternehmen zum erweiterten Binnenmarkt. Ein Nein zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens im Allgemeinen wie auch nur ein Nein zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien brächte alles zu Fall. Von der Zustimmung zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens sowie zu dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien hängt somit letztlich die Weiterführung des bilateralen Weges ab. Wegen der Guillotineklausel würden bei Kündigung bzw. Nichterweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien alle sechs übrigen Abkommen hinfällig. Dies ist Teil des Vertragswerkes. Die SVP-Vertreter behaupten zwar, dass die EU schon mit sich reden liesse.
Gestern hat Matjaz Sinkovec im Namen der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft erneut die Guillotineklausel in Erinnerung gerufen. Er warnte, aus Sicht der EU sei es selbstverständlich, dass die Schweiz die verschiedenen Mitgliedstaaten nicht unterschiedlich behandeln könne. Wir riskieren ein ähnliches Debakel wie beim Luftverkehrsabkommen. Die Schweizer Bevölkerung hat dies bereits am 25. September 2005 begriffen und der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Länder mit 56 Prozent Jastimmen zugestimmt. Es war bereits damals klar: Es gibt nicht zwei Klassen von EU-Bürgern. Was für Horrorszenarien und Schauergeschichten mussten wir im Abstimmungskampf über die Osterweiterung 2005 von den SVP-Vertretern hören! Nichts davon ist eingetroffen: Wir wurden nicht überschwemmt und nicht ausgenutzt. Unsere KMU und unsere Industrie konnten vielmehr die dringend benötigten Arbeitskräfte rekrutieren.
Nun müssen wir auch die Rumänen und Bulgaren als volle EU-Bürger anerkennen. Wer die Rumänen mit den Roma gleichsetzt, betreibt bewusst Demagogie. Die politisch Verantwortlichen und die Classe politique der SVP wissen ganz genau, dass die Personenfreizügigkeit an klare Bedingungen geknüpft ist: Nur wer eine Anstellung nachweisen kann, darf sich in der Schweiz niederlassen; Arbeitslose, Vagabunden und Kriminelle, wie von den Opponenten an die Wand gemalt, fallen nicht darunter. Die wirren Minderheitsanträge aus der SVP-Fraktion - Nichteintreten, Rückweisung, Aushandeln einer Schutzklausel, Verknüpfung mit Kohäsionszahlungen, Bericht über potenzielle EU-Beitrittskandidaten wie die Türkei, Serbien und notabene Kosovo, Rückübernahmeabkommen mit Bulgarien und Rumänien - [PAGE 571] zeigen, dass es hier um die Bewirtschaftung des Wählerpotenzials der SVP geht. Mit dem vehementen Eintreten für eine Abstimmung über zwei Vorlagen will die SVP offensichtlich Auffangnetze für Peter Spuhler, Hansruedi Wandfluh und andere Unternehmer in der Oppositionspartei schaffen.
Es gibt nicht zwei Klassen von EU-Bürgern, dies wurde uns immer wieder klargemacht. Würden wir das Tessin anders behandeln lassen als alle anderen Kantone? Wohl kaum. Aus diesem Grund gibt es keine Wahl. Wer wie die SVP dem Volk vorgaukelt, es gebe eine Wahl, ist unredlich, Toni Brunner: Es gibt keine Wahl "EU-25 ja, Rumänien und Bulgarien nein". Falls wir die Abstimmung zur Erweiterung auf die EU-27 verlieren würden, müsste neu verhandelt werden, und Neuverhandlungen sind nicht nur äusserst mühsam, sie sind auch hochriskant. Wer Neuverhandlungen provoziert, spielt mit dem Feuer. Zudem ist die Personenfreizügigkeit keine Einbahnstrasse: Sie ist eine Zweibahnstrasse, sie bietet vor allem uns Schweizerinnen und Schweizern ohne EU-Pass Bewegungsfreiheit in der EU. Heute leben und arbeiten rund 400 000 Schweizer Staatsangehörige in der Europäischen Union. Die Jugendlichen können sich problemlos in der EU weiterbilden, studieren oder einen Job ergreifen. International tätige Firmen können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter endlich legal in die ausländischen Niederlassungen entsenden.
Die Sicherung der Beziehung zur EU ist von entscheidender Bedeutung. Es gibt gute Gründe, die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und ihre Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien zu trennen; es gibt aber noch bessere Gründe, eine einzige, referendumsfähige Vorlage zu machen. Denn es gibt keine Personenfreizügigkeit à la carte. Und wenn die SVP-Fraktion meint, bei Vorlage 1 Ja sagen und Vorlage 2 ablehnen zu können, so ist dies unredlich.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt den Vorlagen mit Überzeugung zu.