Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2008-05-28
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-28
Wortprotokoll
Ich gehe nicht auf die Polemik von Herrn Steiert gegen meine Person, gegen Santésuisse oder gegen eine Spitallandschaft ein, sondern ich vertrete hier die Position der Kommission. Und die Kommission hat mit 13 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen dieser Motion zugestimmt, welche den Bundesrat verpflichtet, die Hilflosenentschädigungen gemäss AHVG mit den Leistungen der Pflegefinanzierung gemäss KVG zu koordinieren und dem Parlament bis Ende 2009 eine Vorlage zu unterbreiten. Es ist reine Polemik, hier einfach zu sagen, die Motion sei unklar. Es wird eine Vorlage verlangt und erwartet, die wir dann zu beraten haben.
Im Nationalrat haben wir bei der letzten Beratung dieses Gesetzes die Koordination der Hilflosenentschädigungen mit den Leistungen der Krankenversicherung in Artikel 43 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung geregelt. Das betraf vor allem die Karenzfrist, aber auch die Bedarfsabklärung. Der Ständerat hingegen will an der bisherigen Regelung der Karenzfrist von einem Jahr festhalten. Argumentiert wurde im Ständerat insbesondere damit, dass die Koordination der beiden Leistungen einer vertiefteren Analyse und Beurteilung bedarf. Die nationalrätliche SGK ist nun dieser Argumentation des Ständerates gefolgt.
Eine Koordination der Leistungen umfasst selbstverständlich neben den eigentlichen Leistungen auch die Dauer der Leistungen, das heisst die Frage der Karenzfrist wie auch die Frage der Bedarfsbeurteilung. Die Karenzfrist von einem Jahr ist nicht mehr zeitgemäss, sachlich falsch und vor allem nicht patientenfreundlich. Nehmen Sie als Beispiel einen Patienten mit irreparablen Hirnschäden nach einem schweren Hirnschlag. Er bedarf nach dem Aufenthalt im Akutspital in der Regel einer dauernden intensiven Pflege in einem Pflegeheim. Aber erst nach einem Jahr erhält er eine Hilflosenentschädigung. Gerade schwere Pflegefälle, Patientinnen und Patienten mit einer Hilflosigkeit schweren Grades, brauchen dieses Geld ab dem Zeitpunkt ihrer Pflegebedürftigkeit, nicht erst nach einem Jahr. Entweder wird dann eine allfällige Finanzierungslücke vorher mit Ergänzungsleistungen abgedeckt, oder der Patient braucht dieses Geld wirklich nicht. Es ist für den Patienten nicht unbedingt wesentlich, ob es sich um Sachleistungen oder um Geldleistungen handelt. Wichtig ist, dass die Kosten gedeckt sind.
Bereits bei der Debatte über das KVG vor gut fünfzehn Jahren wurde der Bundesrat aufgefordert, die Leistungen der Hilflosenentschädigung mit denjenigen des KVG zu koordinieren. Eine Koordination umfasst die verschiedenen Aspekte, insbesondere auch die Frage der Karenzfrist. Damit die Umsetzung der längst fälligen Forderung endlich in Angriff genommen wird, hat die SGK mit 13 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen der vorliegenden Motion zugestimmt.
Ich bitte Sie, die Kommissionsmotion anzunehmen.