Steiert Jean-François · Nationalrat · 2008-05-28
Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-28
Wortprotokoll
Diesmal wird es wahrscheinlich etwas weniger einseitig aussehen, und ich kann Herrn Bundespräsident Couchepin versichern, dass er bei den nächsten Abstimmungen nicht mehr ganz alleine sein wird.
Die von unserer Santésuisse-Vertreterin Ruth Humbel mitinitiierte Kommissionsmotion, über die wir uns jetzt aussprechen müssen, kommt mir ein bisschen vor wie der Gesundheitsartikel der Bundesverfassung, der am kommenden Sonntag vor dem Schweizervolk scheitern wird. Er ist ebenso allgemein formuliert; er kann ebenso in sämtliche Richtungen interpretiert, uminterpretiert und auch in sein Gegenteil interpretiert werden. Hinter dieser schwammigen Kommissionsmotion steckte ursprünglich eine doppelte Forderung. Sie forderte einerseits die Abschaffung der Karenzfrist der Hilflosenentschädigung. Gerade als Vizepräsident einer Patientenvereinigung kann ich voll hinter dieser Forderung stehen, weil wir in unserem Alltag in den Patientenberatungsstellen die Härtefälle sehen, die durch diese einjährige Karenzfrist für den Bezug der Hilflosenentschädigung entstehen. Es wäre administrativ ohne Weiteres möglich, die notwendigen Abklärungen innert viel kürzerer Zeit vorzunehmen und damit auf die Karenzfrist vollständig zu verzichten. Ich weiss auch, dass sich Frau Humbel mit verschiedenen anderen Parlamentarierinnen und Parlamentariern für die Abschaffung dieser Frist eingesetzt hat - leider erfolglos. Die zweite Forderung hingegen, die ursprünglich hinter dieser Motion steckte, ist die einzige, die im Motionstext noch vorkommt. Es geht um die Koordinierung der Hilflosenentschädigungen mit den Leistungen der Pflegeversicherung. Grundsätzlich haben die Patientenvereinigungen nichts gegen eine bessere Koordination der Leistungen, doch hier kaufen wir die Katze im Sack.
Die sinnvolle und notwendige administrative Koordination, auch für die Bedarfsevaluation, ist gemäss Artikel 8 der Verordnung bereits heute möglich. Der Bundesrat hat sich auch ohne Motion bereiterklärt, weitere Möglichkeiten der Vereinfachung des Verfahrens und der administrativen Abläufe zu prüfen und wenn möglich auch umzusetzen. Problematischer ist aus unserer Sicht der Generalverdacht der Überversicherung, der auch über dem Koordinationsgedanken schwebt, obwohl es sich hier ganz klar um verschiedene Leistungen handelt. Faktisch können Koordinationsbestrebungen in dieser Logik auch zu einem realen Abbau der finanziellen Unterstützung für verschiedene Kategorien bedürftiger Personen führen. Ich behaupte nicht, dass die Kommissionsmehrheit und insbesondere die Vertreterin von Santésuisse das wollen. Doch gerade im Vorfeld der Abstimmung vom 1. Juni will Santésuisse, um nur ein Beispiel zu nennen, von einem starken Einfluss auf die Spitallandschaft überhaupt nichts wissen - und wir müssen gleichzeitig in den Zeitungen vom Chef der grössten Krankenkasse des Landes vernehmen, dass die Zielspitallandschaft der Helsana so aussieht, dass in 15 Kantonen nach heutigem Stand überhaupt kein Spital mehr da sein sollte. Gegenüber so allgemeinen Forderungen, die in alle Richtungen interpretiert werden können, wo aber durchaus Hintergedanken dabei sind, müssen wir doch etwas skeptisch sein.
Diese Skepsis ist aus Patientensicht umso mehr angebracht, als in der Motion kein Wort mehr von der Aufhebung der Karenzfrist für die Hilflosenentschädigung steht. Ein Mitglied der Kommissionsmehrheit hat mir gestern mitgeteilt, das sei ein Missverständnis; selbstverständlich meine die Motion die Aufhebung der Karenzfrist und überhaupt nichts anderes. Ich wäre froh, könnte ich diese Botschaft auch in dieser klaren und eindeutigen Form hier im Rat hören, in der Form, dass wirklich überhaupt nichts anderes als die Aufhebung der Karenzfrist gemeint sein kann. Dann wäre mein Antrag nämlich obsolet. Wenn dem hingegen nicht so wäre, müsste ich davon ausgehen, dass die Motion tatsächlich auch so interpretiert werden kann, dass sie verschiedenen Kategorien von Patienten in besonders prekärer Situation auch schaden kann.
Mangels einer klaren Formulierung muss ich Sie deshalb wie auch der Bundesrat bitten, die Kommissionsmotion abzulehnen.