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Heim Bea · Nationalrat · 2008-05-28

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-28

Wortprotokoll

Bei dieser Heilmittelgesetzrevision geht es ja im Kern um Spitalpräparate und um vitale Versorgungsprobleme, aber man darf sich, wie auch Herr Baumann gesagt hat, mit Fug und Recht fragen, ob der Antrag der nationalrätlichen Kommission zum sogenannten Appenzeller Artikel 95 wirklich der optimale Weg ist. Der Herr Bundespräsident hat auch schon darauf hingewiesen.

Ich möchte betonen, dass es der SP-Fraktion ein grosses Anliegen ist, dass Naturheilmittel einfach und ohne grosse Kosten eine Zulassung erhalten. Die bisherigen Zulassungsbedingungen von Swissmedic haben es bislang schwer genug gemacht, für Naturheilmittel eine schweizerische Zulassung zu erhalten. Wir wollen, dass das Verfahren vereinfacht und entbürokratisiert wird. Aber eben, Fachleute und auch unsere Fraktion und, wie ich jetzt feststelle, die Fraktion zu meiner Rechten fragen sich, ob der Weg der richtige ist. Denn mit Artikel 95 wird eine kantonale Zulassung automatisch zu einer Zulassung in der ganzen Schweiz, jedenfalls für fünf Jahre, und die Heilmittelproduzentinnen und -produzenten werden sagen: nur für fünf Jahre. Mit Artikel 95 geht die Zulassungskompetenz über an Swissmedic. Und dort haben wir eine Verordnung, und darin steht, dass für Heilmittel nach fünf Jahren alle Swissmedic-Zulassungen erneut eingeholt werden müssen. Doch für die vereinfachte Zulassung gemäss Heilmittelgesetz, Artikel 14, sind die Hürden so hoch, dass die Naturheilmittel grossmehrheitlich - und genau das wollen wir nicht - vom Markt verschwinden werden, schlicht und einfach deshalb, weil sich ob des teuren Verfahrens das Ganze nicht mehr rechnet.

Anderseits ist es unsachgerecht - auch wenn die Erfahrungen zeigen, dass ein Grossteil der Mittel unbedenklich ist -, wenn nun die Politik Swissmedic den Auftrag gibt, sämtliche Präparate ohne Prüfung auf Unbedenklichkeit zuzulassen. Es gibt denn auch unter diesen Mitteln Heilmittel mit Gefährdungspotenzial. Dafür braucht es Regelungen. Der Antrag der Kommission löst das Problem nicht, hält es sogar während fünf Jahren noch aufrecht. Die Fassung des Ständerates aber - sie wurde übrigens vom Appenzeller Vertreter, Ständerat Altherr, lanciert - will möglichst bald eine Änderung des Heilmittelgesetzes.

Bei der Version des Nationalrates muss diese Änderung aber explizit gefordert werden. Offen ist, ob sie dann auch wirklich umgesetzt wird. Darum ist der Beschluss des Ständerates besser, weil er die Änderung terminiert und weil sie vorgegeben ist. Sowohl die Gesellschaft schweizerischer Amts- und Spitalapotheker wie auch der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Heilmittel empfehlen, die ständerätliche Version anzunehmen. Sie erlaubt und verpflichtet, innert drei Jahren eine sachgerechte und differenzierte Lösung auszuarbeiten - im Interesse der Naturheilmittel. Mit der ständerätlichen Lösung erfüllen sich die Forderungen der parlamentarischen Initiative Kleiner 07.424 rascher. Das Problem ist sicher innert drei Jahren gelöst und die vereinfachte Zulassung von Naturheilmitteln sachgerecht und verlässlich verankert. Das ist im Interesse aller, auch der Naturheilmittel, ihrer Hersteller und vor allem der Patientinnen und Patienten.

Stimmen Sie also unserem Antrag zu, stimmen Sie der ständerätlichen Fassung zu - eine vernünftige Lösung innert einer vernünftigen Zeit.