Reimann Lukas · Nationalrat · 2008-05-29
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-29
Wortprotokoll
Auch in der SVP-Fraktion war Eintreten unbestritten, denn der Verfassungsauftrag ist klar. Es geht bei der Zivilprozessordnung - Herr Lüscher hat es gesagt - um ein ganz zentrales Gesetz unseres Staates. Alle Rechte im Zivilgesetzbuch und im Obligationenrecht sind letztlich Makulatur, wenn wir sie nicht mithilfe einer effizienten und bürgernahen Justiz durchsetzen können. Dieses Ziel verfehlt die neue Zivilprozessordnung.
Das neue Gesetz ist kompliziert, formalistisch und bürgerfremd. Wer den Entwurf studiert, wird den Eindruck nicht los, dass es den Verfassern darum ging, den Richter vor dem Bürger zu schützen und nicht den Bürger vor dem Richter. Wir sind aber immer noch ein Volk, das eine Justiz hat, und nicht umgekehrt. Der Bürger, der sich vertrauensvoll an den Richter wendet, sieht sich plötzlich mit einer Fülle von formaljuristischen Stolpersteinen und Kautionsforderungen des Staates konfrontiert. Diese Stolpersteine machen die Durchsetzung seiner Rechte zum Glücksspiel. Jede Verfahrensvorschrift erhöht das Risiko, dass ein Anliegen wegen angeblicher formaljuristischer Mängel kurzerhand zurückgewiesen wird, ohne dass sich der Richter mit der Angelegenheit wirklich befasst. Jede einzelne Verfahrensvorschrift schränkt damit letztlich die Freiheit von uns Bürgern ein, unser Problem möglichst unkompliziert dem Richter vortragen zu können und vom Richter auch tatsächlich angehört zu werden. Der Entwurf enthält ein Dickicht von 400 Verfahrensvorschriften. Das sind rund ein Drittel mehr Bestimmungen, als etwa die heutige Zivilprozessordnung des Kantons Zürich kennt. War denn das Verfahren im Kanton Zürich, der immerhin mit Abstand die meisten Zivilprozesse zu erledigen hat, bis jetzt wirklich so ungenügend?
Und die Hürden sollen noch zahlreicher werden: Die Verwaltung hat im Entwurf bereits angekündigt, dass sie weitere Fallstricke auf Verordnungsstufe regeln will. Unsere Justiz hat sich bis anhin dadurch ausgezeichnet, dass sie auch einem Bürger, der nicht anwaltlich vertreten war, möglichst unkompliziert zum Recht verhelfen wollte. Wenn wir uns nun auf dieses komplizierte Gesetz einlassen, werden letztlich nur noch spezialisierte Prozessanwälte ein Recht erfolgreich vor Gericht durchsetzen können. Lassen wir es nicht so weit kommen; lassen wir es nicht zu, dass die Bürger das Vertrauen in die Rechtsdurchsetzung verlieren, weil sie nicht unkompliziert und einfach ist. Nur die Rückweisung dieser Vorlage eröffnet die Chance, ein bürgernahes und einfaches Gesetz zu schaffen, das jedem Bürger in diesem Land ungehinderten und unkomplizierten Zugang zur Justiz gewährleistet und das den Kantonen den nötigen Spielraum offenlässt.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Schwander zuzustimmen. Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz die nächsten fünfzig bis hundert Jahre Bestand haben könnte, wie es Herr Müller gesagt hat. Zu den weiteren Anträgen, die wir gestellt haben, werden wir in der folgenden Debatte Stellung nehmen.