Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-05-29
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-05-29
Wortprotokoll
Am 1. Februar 2008 hat die EU die Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen ratifiziert. Diese Abkommen sind einen Monat später, am 1. März, in Kraft getreten. Mit der sogenannten Inkraftsetzung ist im November dieses Jahres zu rechnen. Die Ihnen vorliegenden Erlasse zu Schengen und Dublin stützen sich auf die erwähnten Abkommen und wurden vom Bundesrat am 24. Oktober letzten Jahres verabschiedet. Es handelt sich einerseits um die Übernahme des Schengener Grenzkodex, andererseits um Anpassungen im Ausländer- und Asylrecht zur vollständigen Umsetzung von Schengen/Dublin.
Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss soll der Grenzkodex, eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, übernommen werden. Die Übernahme des Schengener Grenzkodex erfordert einen internationalen Vertrag. Dieser wird in Form eines Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Union abgeschlossen. Das Parlament ist für die Genehmigung dieses Notenaustausches zuständig, da Gesetzesanpassungen notwendig sind und keine gesetzliche Grundlage den Bundesrat ermächtigt, einen solchen Notenaustausch in eigener Kompetenz vorzunehmen.
Aufgrund des Schengener Grenzkodex muss ein neues Verfahren für Einreiseverweigerungen und Wegweisungen an Flughäfen, das sind die Schengen-Aussengrenzen, [PAGE 626] eingeführt werden. An Flughäfen muss neu immer eine Wegweisungsverfügung anhand eines Standardformulars erlassen werden. Das Ausländergesetz wurde dabei nur so weit an den Schengener Grenzkodex angepasst, als es sich als notwendig erwies. Anlässlich der Vorbereitungsarbeiten zum Schengener Grenzkodex stellte sich heraus, dass aufgrund der Assoziierung an Schengen und Dublin einige Vorschriften im Ausländer- und Asylrecht nochmals vervollständigt werden müssen. Die Notwendigkeit dieser Anpassungen wurde erst nach Abschluss der Gesetzgebungsarbeiten zum Ausländer- und Asylrecht deutlich. Es handelt sich dabei um Ergänzungen zur vollständigen Umsetzung des bereits mit Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 übernommenen Schengen/Dublin-Besitzstandes. Heute werden Ihnen folgende fünf Ergänzungen präsentiert:
1. Die Einführung einer besonderen ausländerrechtlichen Wegweisung im Ausländergesetz für Fälle, in denen in der Schweiz kein Asylgesuch gestellt wird. Es wird somit möglich sein, eine Person in den Dublin-Staat zurückzuführen, in dem sie bereits ein Asylgesuch gestellt hat.
2. Der Erlass von Vorschriften im Ausländergesetz betreffend die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen vor dem Check-in zu übermitteln. Diese Massnahme dient der Prävention der illegalen Migration.
3. Der Erlass von Strafbestimmungen im Ausländergesetz für Transportunternehmen in Bezug auf ihre Melde- und Sorgfaltspflichten.
4. Der Erlass von Dublin-konformen Bestimmungen im Asylgesetz zum Asylverfahren im Falle von Asylgesuchen an der Grenze, im grenznahen Bereich, an den Flughäfen und im Inland.
5. Die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich, damit das neue Informationssystem, das Zemis, auch für Aufgaben im Zusammenhang mit Schengen/Dublin verwendet werden kann.
Zwei weitere Anpassungen, die vorgeschlagen werden und nur indirekt mit Schengen/Dublin zu tun haben, werden Ihnen ebenfalls unterbreitet: der Erlass einer Delegationsnorm zugunsten des EJPD für den Abschluss von Vereinbarungen über organisatorische und technische Fragen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme von eigenen Staatsangehörigen und der Erlass einer Delegationsnorm im Asylgesetz zur Bearbeitung von biometrischen Daten durch Dritte.
Noch etwas zum Zeitplan: Die erwähnten Ergänzungen beziehen sich auf den Besitzstand, den die Schweiz schon mit dem Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 übernommen hat. Dies bedeutet, dass diese Änderungen bei der Inkraftsetzung von Schengen, das heisst voraussichtlich im November 2008, bereits umgesetzt sein müssen. Beim Schengener Grenzkodex handelt es sich um eine Weiterentwicklung, die ebenfalls im November 2008 in Kraft gesetzt werden sollte. Die Schweiz wird im Jahr 2008 durch die EU evaluiert; das läuft bereits aufgrund des Grenzkodex. Es ist daher sinnvoll, diesen bei der Inkraftsetzung der Assoziierungsabkommen sofort anzuwenden. Dieser Zeitplan kann nur eingehalten werden, wenn die Räte ohne Verzögerung über die Genehmigung des Notenaustausches und der damit verbundenen Anpassungen im Ausländergesetz und im Asylgesetz entscheiden und wenn dann die Schlussabstimmungen noch in der Sommersession stattfinden.
Der Ständerat ist - Sie wissen es - auf die vorliegenden Erlasse eingetreten und hat sie gutgeheissen. Es wurde auch noch eine Anpassung von Artikel 34 Absatz 3 des Asylgesetzes gutgeheissen; auf diese Bestimmung werden wir sicher noch zu sprechen kommen.
Ihre Staatspolitische Kommission hat den Entwurf des Bundesrates mehrheitlich gutgeheissen. Es liegen verschiedene Minderheitsanträge vor, zu welchen ich im Rahmen der Detailberatung Stellung nehmen werde. Ein neuer Antrag zu Artikel 36 des Asylgesetzes wurde mit Recht von Ihrer Staatspolitischen Kommission angenommen; auch über diesen werden wir noch diskutieren.