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Bührer Gerold · Nationalrat · 2000-12-04

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-04

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen:

1. Vorhin ist die Familienbesteuerung erwähnt worden. Wir sind der Auffassung, wir sollten den Rest des Steuerpaketes nicht gegen diese Vorlage betreffend die Stempelabgabe ausspielen. Eigentlich gehen wir davon aus - ich nehme an, Herr Bundesrat Villiger werde, nachdem wir ihm für die Fragestunde zwei entsprechende Fragen gestellt haben, in der heutigen Debatte sicher dazu Stellung nehmen -, dass die Familienbesteuerung zeitlich nicht weit hinausgeschoben wird. Nach dem Entscheid des Ständerates in Sachen Mehrwertsteuerprozent für die AHV gehen wir eigentlich vielmehr davon aus, dass auch dieser Teil des Paketes zeitgerecht kommen wird.

2. Hier geht es nicht um die Finanzdienstleistungsbranche an und für sich. Wir haben vielmehr die Frage zu beantworten, wo die Finanzdienstleistungsbranche diese Handelsgeschäfte in Zukunft abwickeln wird. Wir, die ja gewählt worden sind, um die Wohlfahrt dieses Landes zu mehren, wollen, dass diese Börsengeschäfte in Zukunft über Schweizer Institute aus der Schweiz heraus abgewickelt werden können. Bereits in der Vergangenheit wurde uns ja - von den Kommissionssprechern ist es erwähnt worden - die Lehre erteilt, was geschieht, wenn wir eine falsche Stempelabgabepolitik machen. Hätten wir zeitgerecht eine richtige Stempelpolitik gemacht, so hätten wir das Euro-Obligationen- und das Anlagefondsgeschäft eigentlich nicht nach London und Luxemburg exportieren müssen. Jetzt schon ist Tatsache, dass ein erheblicher Teil der schweizerischen Bluechips leider bereits in London und nicht in der Schweiz gehandelt wird.

Wie bereits erwähnt, ist unsere Fraktion daher der Ansicht, dass wir diese Vorlage brauchen. Wir stimmen dem Antrag der Mehrheit der Kommission und damit der Fassung des Bundesrates zu.

Wir sind auch dezidiert der Auffassung, dass die Dringlichkeit gegeben ist. Wenn man die Lage beobachtet, muss man sehen: Wenn wir nicht dringlich handeln, werden wir in beträchtlichem Umfang zusätzliches Geschäftsvolumen - und das heisst auch zusätzliches Steuersubstrat - verlieren. Wir sollten uns nicht nur die Frage stellen - diese müssen wir uns natürlich auch stellen -, was wir kurzfristig für Ausfälle haben werden; nach Fassung des Ständerates gäbe es diesbezüglich weniger Ausfälle. Vielmehr sind wir auch verantwortlich, uns zu fragen, was für langfristige Negativeffekte unser Land zu tragen hat, wenn wir jetzt nicht richtig handeln.

Da ist die FDP-Fraktion klar der Meinung, dass wir über die Jahre hinweg wahrscheinlich einen höheren Ausfall an Steuersubstrat haben werden, wenn wir nicht handeln.

Weshalb nun privilegieren wir die Fassung der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission?

1. Wir sind der Auffassung, dass es eine stossende Ungleichbehandlung ist, wenn wir einseitig nur die ausländischen institutionellen Anleger begünstigen.

2. Wir sind der Auffassung: Wenn wir nur die Anlagefonds im Inland ausnehmen, die Versicherungen und die zweite Säule aber nicht, machen wir eine willkürliche Grenzziehung zwischen Anlegegeldern, bei denen der Unterschied sehr fliessend ist.

3. Es ist störend, dass im Dringlichkeitsverfahren auch die zweite Säule unter den Effektenhändlerstatus gestellt werden soll. Kollegin Fässler hat die rechtspolitische Frage der Dringlichkeit angeschnitten. Meine Frage an sie lautet: Wie kann man es rechtspolitisch verantworten und begründen, diese Unterstellung der zweiten Säule unter den Effektenhändlerstatus sei im Dringlichkeitsverfahren vorzunehmen? Dafür fehlt mir jedes Rechtsverständnis.[PAGE 1361]

4. Schliesslich hat die Geschichte der Wertpapiermärkte in einer Welt der modernen Kommunikation gezeigt: Sich einmauern hat sich niemals gelohnt. Wenn Sie meinen, Sie könnten jetzt für die zweite Säule und die Versicherungswirtschaft Mauern errichten, dann müssen Sie davon ausgehen, dass diese sehr viel schneller als die Berliner Mauer fallen werden.

5. Die Finanzmärkte sind sensible Märkte. Wenn wir jetzt nur ein halbherziges Zeichen setzen, dann setzen wir ein Zeichen, das eben nicht zugunsten von Investitionen in den Standort Schweiz wirkt.

Zum Schluss empfehlen wir Ihnen - mit Priorität selbstverständlich -, diese Vorlage für dringlich zu erklären, und wir empfehlen Ihnen, in der Güterabwägung die Fassung der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission gutzuheissen. Sollte in diesem Rat die ständerätliche Fassung obsiegen, die weniger weit geht, dann werden wir uns selbstverständlich vorbehalten, im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dann auf die ursprüngliche Fassung des Bundesrates zurückzukommen, weil nur sie langfristig den schweizerischen nationalen Interessen effektiv dient.