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Leuthard Doris · Bundesrat · 2008-06-02

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-06-02

Wortprotokoll

Die Frage von Herrn Thomas Hurter bezieht sich auf die Freizügigkeit für Schweizer in EU-Ländern.

Herr Hurter, der Bundesrat ist bereit, Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Diplomanerkennung mit der EU zu prüfen und konkrete Fälle mit den europäischen Partnern im entsprechenden Rahmen, vor allem im Gemischten Ausschuss, zu besprechen und zu bereinigen.

Die Mehrheit der in den Medien aufgeführten Hindernisse beim Zugang von freiberuflich Schaffenden aus der Schweiz stellt allerdings keine Verstösse gegen das Freizügigkeitsabkommen dar. Die Medienberichte sind in einigen Punkten vielmehr zu relativieren. Die freien Berufe sind zum einen in der EU stärker reglementiert als in der Schweiz. Das Freizügigkeitsabkommen sieht das Prinzip der Nichtdiskriminierung vor, enthält aber nicht das Prinzip der Reziprozität. Dies bedeutet, dass Schweizer Diplome noch in vielen Fällen auf die Vereinbarkeit mit den geltenden staatlichen Anforderungen in der EU geprüft und erst bei Gleichwertigkeit anerkannt werden. Eine automatische gegenseitige Anerkennung ist bei gewissen Diplomen, z. B. solchen für Ärzte, Architekten oder Anwälte, vereinbart. Bei den in den Medien angesprochenen Dienstleistungen von Vermögensverwaltern besteht kein Anrecht auf die Berufsausübung, weil kein Abkommen mit der EU im Bereich grenzüberschreitende Dienstleistungen vorliegt. Ein Grund für mögliche Hindernisse liegt in der zeitlichen Verzögerung, mit der wir neues EU-Recht jeweils ins Freizügigkeitsabkommen übernehmen.