Schmid Samuel · Bundesrat · 2008-06-02
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-06-02
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlagen einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Ich schicke einmal vorweg: Es handelt sich hier nicht um eine Armeereform. Die Vorlage ist über weite Strecken technischer Natur, sie enthält insbesondere Änderungsvorschläge, die sich über die Jahre angesammelt haben. Ich erinnere daran, dass das Militärgesetz 13 Jahre alt ist und in dieser Zeit nur themenspezifisch, aber nie grundlegend geändert wurde. Es galt schliesslich auch, Veränderungen gesellschaftlicher Natur aufzunehmen. Ein Stichwort ist der Datenschutz, ein weiteres Stichwort ist der Missbrauch der persönlichen Waffe, ein weiteres Stichwort ist der Friedensförderungs- und der Assistenzdienst. Schliesslich enthält die Revision auch Elemente zur Weiterentwicklung der Armee, die nicht mit der Revision der Armeeorganisation im Rahmen des Entwicklungsschrittes 2008-2011 verwirklicht werden können, weil sie einer formellen gesetzlichen Grundlage bedürfen.
Wichtigste Revisionsgegenstände sind die folgenden: Es soll für die Miliz ein Ausbildungsobligatorium und für militärisches Personal zusätzlich ein Obligatorium für den Auslandeinsatz geschaffen werden, ebenso unter gewissen Umständen für Durchdiener und ziviles Personal der Gruppe Verteidigung. Den Doppel-WK im Ausland hat der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse fallengelassen.
Nun komme ich bereits auf eine der Begründungen zurück, aufgrund derer das Geschäft zurückgewiesen werden soll, nämlich dass eine Vorlage vorzulegen sei, die der Verteidigungsfähigkeit mehr Gewicht beimesse. Der Intervenient hat nicht gesagt, was er unter Verteidigungsfähigkeit versteht. Ich gehe deshalb davon aus, dass er mit Verteidigungsfähigkeit das meint, was während des Kalten Krieges darunter verstanden wurde: Das heisst insbesondere - auch Herr Büchler hat darauf hingewiesen - den Kampf der verbundenen Waffen, das heisst den Kampf mit Flugzeugen, Artillerie und Panzern, folglich den Kampf mit Flugzeugen, Artillerie und Panzern gegen Panzerangriffe. Eigentlich war das ein Thema der Revision des Militärgesetzes und der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee in der Folge der Diskussion zur Armee XXI; dort haben wir [PAGE 688] intensiv darüber gesprochen. Hier steht es nicht grundsätzlich zur Diskussion. Das Konzept von Armee XXI wird bestätigt. Dieses Konzept wurde im Übrigen auch vom Volk genehmigt.
Wie dem auch sei, ich mache eine einfache Rechnung, Herr Pfister: Wenn Sie effektiv eine Artillerieabteilung beüben wollen, dann brauchen Sie eine Fläche von 50 Quadratkilometern. Das ist das Übungsfeld der mechanisierten Artillerie in einem modernen Einsatz. Der grösste in der Schweiz allein zur Verfügung stehende Übungsplatz - jener von Bure - hat 8,5 Quadratkilometer Fläche. Das führt dann dazu, dass dort keine Abteilungsübungen durchgeführt werden können. Wenn Sie schon - zusammen mit anderen Votanten - davon sprechen, dass hier der Ernsteinsatz im Kampf der verbundenen Waffen permanent mit hoher Bereitschaft zu üben sei, so macht dies nur Sinn, wenn man auch grosse Verbände beübt.
Jetzt ist das, was wir hier in einem Batteriegefechtsschiessen üben können, schlicht ungenügend. Österreich hat die Ausbildungsanlage Allentsteig. Sie liegt in der Nähe der Schweiz, und die Schweizer Armee war im Übrigen schon auf diesem Übungsplatz - mit einer Fläche von 150 Quadratkilometern. Erklären Sie nun einmal einem Milizsoldaten, dass er zwar im grossen Verband Bereitschaft trainieren muss, dass er das aber in der Schweiz nicht im scharfen Schuss tun kann, höchstens bis auf Batteriestufe, und dass die Benutzung des nahegelegenen Übungsplatzes in Allentsteig aus politischen Gründen nicht möglich sei! Ich bitte Sie, die Antwort hier im Parlament selber zu geben. Für mich hat dieser Milizsoldat eine Antwort: Er will mit hohen Anforderungen beübt sein, er will entsprechende Erfahrungen sammeln; und deshalb verlangt er auch eine entsprechende Übungsanlage. Dazu gehört auch Raum.
Ein weiterer Revisionspunkt sind die gewerblichen Tätigkeiten. Diese Frage wird in dieser Vorlage geregelt: Die Produktion von Gütern und das Erbringen von Dienstleistungen auf dem privaten Markt sind grundsätzlich Sache der Privatwirtschaft; das Finanzhaushaltgesetz verlangt deshalb eine besondere Gesetzesgrundlage.
Schliesslich ist auch der Datenschutz ein wesentlicher Revisionsgegenstand. Verschiedene Votantinnen und Votanten haben darauf hingewiesen. Ich bitte Sie, hier die erforderlichen Gesetzesgrundlagen zu schaffen, damit auch Milizverbände entsprechend administriert werden können.
Zu den Änderungsanträgen Ihrer Kommission kann ich vorläufig Folgendes sagen: Ich halte fest an den Anträgen betreffend Ausland-WK; auf die Begründung kommen wir zurück. Ich halte fest an der Frist für die nachträgliche Genehmigung von Friedensförderungs- und Assistenzdiensten. Auch da werde ich zeigen können, dass eine Alternative von nichtrealistischen Fristen ausgeht. Schliesslich geht es um die Delegation von Befugnissen der Bundesversammlung an den Bundesrat bezüglich der Assistenzdienste und des obligatorischen Auslandeinsatzes des zivilen Personals im Bereich Verteidigung - und nur im Bereich Verteidigung. Hingegen opponiere ich nicht gegen den Verzicht auf die Delegation von Befugnissen der Bundesversammlung an den Bundesrat bei der Anordnung von Friedensförderungsdiensten und gegen die Ergänzung bei der Genehmigung des Einsatzes von Überwachungsmitteln zugunsten der zivilen Behörden.
Der Bundesrat hält mit Ihrer Kommission dafür, dass diese technische Revision im Sinne der Konsolidierung der neuen Armee ist, dass wir diese Revision brauchen, um auch der Armee gesicherte Gesetzesgrundlagen im Datenschutzbereich zu geben.
Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.