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Schmid Samuel · Bundesrat · 2008-06-02

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-06-02

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen ebenfalls, den Minderheitsantrag abzulehnen. Allerdings bin ich gezwungen, das eine oder andere eigentlich in die richtige Reihe zu stellen.

Das Erste: Das Parlament selber hat eine parlamentarische Initiative zu diesem Punkt behandelt und als abgeschlossen erklärt. Vor diesem Hintergrund war der Bundesrat nicht mehr gebunden.

Das Zweite: Die Anzahl der Durchdiener ist ein Punkt, der bereits bei der Schaffung der Armee XXI zu Diskussionen Anlass gab. Der Bundesrat hat damals ursprünglich einen höheren Prozentsatz als 15 Prozent vorgeschlagen; das Parlament selber hat dann auf 15 Prozent reduziert. Irrtum vorbehalten, lautete der ursprüngliche Antrag auf 25 Prozent. Gleichzeitig hat der Bundesrat auch einen Gutachter beauftragt, diese Frage der Miliz, Herr Borer, zu klären. Der Gutachter, Professor Schindler, hat die Verfassung interpretiert. In der Verfassung ist auch das Milizprinzip festgehalten, und daran will niemand rütteln. Er hat dann gesagt, mit Sicherheit wären 50 Prozent Durchdiener verfassungswidrig oder das würde gerade noch gehen, es wäre die Limite. Ich empfehle, damit es sicher ist, maximal 30 Prozent. Der Bundesrat hat dann 25 Prozent festgelegt. Das muss ich zugunsten der Antragsteller sagen.

Das ist das eine. Das andere ist jetzt natürlich die Realisierbarkeit - es wurde auch erwähnt -: Ich habe das Personal nicht, um das durchzuführen, ganz abgesehen davon, dass der Bundesrat - das muss ich an den Anfang stellen - im Moment nicht wieder eine Armeereform will. Wenn wir auf 30 Prozent erhöhen, dann haben Sie mehr als eine Brigade weniger, Herr Borer, wir haben rund 20 Bataillone weniger, das heisst, dass die Armee kleiner wird. Sie wird damit nicht a priori in der Schlagkraft geschwächt, aber sie wird quantitativ kleiner. Es wäre eine Veränderung von 20 Bataillonen, und das kann man nicht machen, ohne wieder eine grössere Restrukturierung durchzuführen. Wir würden also wieder das System durchschütteln, und das wollen wir nicht.

Das andere ist wie gesagt, dass ich das Personal nicht habe. Im Ausbildungsdienst - über die Rekrutenschule zum WK hin - wird das eigene Kader aus der Schule ausgehoben, und es hilft dann mit, die Truppe auszubilden. Das habe ich hier bei den Durchdienern nicht. Deshalb, wenn ich schon ausserordentlich knapp dran bin beim militärischen Personal - das Parlament hat mir ja die gleiche Analyse zugestellt -, kann ich das System nicht noch mit dieser Zusatzaufgabe belasten. Es ist schlicht nicht realisierbar.

Das Parlament wird sich Mitte des nächsten Jahrzehnts mit der Frage des Bestandes der Armee befassen müssen, weil zu diesem Zeitpunkt die geburtenschwächeren Jahrgänge kommen und wir dann nach heutiger Schätzung pro Jahr etwa 2000 Rekruten weniger haben. Das wird dazu führen, dass man diese Problematik überprüft. Ob diese Überprüfung dann zu dieser Lösung führt, kann ich im Moment nicht sagen.

Ich bitte Sie hier aus verschiedenen Gründen - der eine Grund ist die Ruhe, die das System in dieser Phase der Konsolidierung braucht, der zweite ist die mangelnde Kapazität beim Berufspersonal, um das überhaupt durchzuführen -, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Es gäbe noch eine ganze Reihe weiterer Gründe aufzuführen, aber ich glaube, zurzeit sind dies die Hauptpunkte.

Sie sehen, Herr Borer: Wenn Sie schon mit Herrn Wasserfallen einen Halben trinken wollen, nehmen Sie mich gescheiter mit, weil es dann noch etwas ergänzende Informationen braucht. (Heiterkeit)

Spass beiseite: Eine Bemerkung zu Absatz 2bis. Dort gibt es eine Differenz zum Bundesrat; wir sind mit der Änderung einverstanden, ich lasse deshalb die Fassung des Bundesrates fallen.

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