Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-02
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-02
Wortprotokoll
Über die Inkraftsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 entscheidet der Gesamtbundesrat. Einen entsprechenden Entscheid hat der Bundesrat noch nicht gefällt. Er hat aber die feste Absicht, die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2010 zu beschliessen. Voraussetzung für diese Inkraftsetzung ist, dass die notwendigen Ausführungserlasse auf Stufe Bund und Kantone fertiggestellt sind.
Notwendiger Ausführungserlass auf Bundesebene ist das neue Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (StBOG). Der Bundesrat wird die entsprechende Botschaft voraussichtlich bis zur Herbstsession dieses Jahres verabschieden. Behandelt das Parlament die Vorlage dann zügig, steht einer gleichzeitigen Inkraftsetzung von Strafprozessordnung und StBOG auf den 1. Januar 2010 nichts im Wege.
Aufseiten der Kantone sind die Umsetzungsarbeiten im Gang; mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren wird der Stand der Arbeiten regelmässig überprüft. Die Inkraftsetzung der Strafprozessordnung auf den 1. Januar 2010 ist auch aus Sicht der KKJPD machbar, sie sollte keine Probleme verursachen.
Die Koordination der Inkraftsetzung der Strafprozessordnung mit jener der Schweizerischen Zivilprozessordnung ist gewährleistet. Mit der KKJPD vereinbartes Ziel ist die gleichzeitige Inkraftsetzung von Strafprozessordnung und Zivilprozessordnung.