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Malama Peter · Nationalrat · 2008-06-04

Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-04

Wortprotokoll

In diesem Teil der Beratung behandeln wir den 4. Abschnitt mit den Artikeln 8a bis 11. Inhalt dieses Abschnittes ist die dritte Leitlinie des Bundes, nämlich die Stärkung der gesellschaftlichen Kohäsion, mit den Zielen 8, 9 und 10. Zu diesen drei Zielen gehören gemäss Entwurf des Bundesrates total acht Massnahmen beziehungsweise die Ziffern 45 bis 52.

Ich äussere mich aus Sicht der Kommission zu insgesamt sechs Punkten:

1. Zu Ziffer 44bis, Stichwort kohärente Familienpolitik: Unter der Leitlinie betreffend die Stärkung der gesellschaftlichen Kohäsion hat der Ständerat einen Artikel 8a beschlossen, mit der Zieldefinition "Entwicklung einer kohärenten Familienpolitik", sowie zu deren Umsetzung die Massnahme in Ziffer 44bis. Sie lautet: "Schaffung der Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für die Unterstützung einkommensschwacher Familien und für die wirtschaftliche Entlastung des Mittelstandes".

Die Kommissionsmehrheit begrüsst diesen ständerätlichen Beschluss betreffend Zielsetzung und Ziffer 44bis, allerdings mit einer angepassten Massnahmenumschreibung. Nicht die wirtschaftliche Entlastung des Mittelstandes soll in der Massnahmenumschreibung enthalten sein, sondern neu im Sinne einer positiven Formulierung der Kommissionsmehrheit die "Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Mittelstandes". Denn diese neue Formulierung ist gegenüber der ständerätlichen Fassung offener, geht über die wirtschaftliche Entlastung hinaus und lässt bei der Umsetzung durch den Bundesrat viel mehr Optionen zu. Stichworte sind somit nicht nur die fiskalische Entlastung des Mittelstandes, sondern darüber hinaus auch Bildung und Forschung oder auch neue Arbeits- und Ausbildungsplätze. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dem ständerätlichen Beschluss zuzustimmen, allerdings mit der Präzisierung von Ziffer 44bis gemäss Antrag der Mehrheit unserer Kommission. [PAGE 758]

2. Zur Altersvorsorge: Betreffend die Massnahme in Ziffer 45, "Anpassung der Altersvorsorge an die demografische Entwicklung", bitte ich Sie, dem Antrag unserer Kommission zu folgen, der auch die Frage beantwortet, wie die Anpassung der Altersvorsorge an die demografische Entwicklung umzusetzen sei, nämlich, so die Kommissionsmehrheit, "durch Flexibilisierung des Pensionsalters und Einführung von Anreizen für ein längeres Verbleiben der Arbeitnehmenden im Erwerbsleben".

3. Zur IV: Betreffend die Umsetzung der 5. IV-Revision folgt die Kommission dem Beschluss des Ständerates, welcher bei Ziffer 46 im Vergleich zur bundesrätlichen Fassung noch zusätzlich die "Inangriffnahme der 6. IV-Revision" sowie bei Ziffer 46bis die "Verzinsung der IV-Schuld an die AHV durch den Bund" aufnimmt. Der Minderheitsantrag, welcher die 6. IV-Revision nicht nur in Angriff nehmen, sondern gerade auch noch in dieser Legislatur umsetzen will, ist aus Sicht der Mehrheit der Kommission aufgrund der politischen Entscheidungsprozesse nicht realistisch, weil er schlichtweg nicht umsetzbar ist.

4. Zur Krankenpflegeversicherung und der Massnahme in Ziffer 48, "Kosteneindämmung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung": Der Ständerat hat gemäss dem Entwurf des Bundesrates beschlossen, den Anstieg der Ausgaben für die obligatorische Krankenpflegeversicherung auf im Durchschnitt 4 Prozent per annum zu begrenzen. Die Mehrheit der Kommission beurteilt das Festlegen eines Wertes von 4 Prozent als nicht zielführend. Es könnte zu Entwicklungen kommen, die möglicherweise zu Mehrkosten führen, aber auch zu solchen Entwicklungen, die zu Nullwachstum oder im besten Fall zu Kostenreduktionen führen können. Deshalb macht die Fixierung auf wie viele Prozente auch immer - der Ständerat hat 4 Prozent beschlossen - keinen Sinn. Wir bitten Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen und bei Ziffer 48 der Version des Bundesrates zuzustimmen.

5. Zur Gesundheitsförderung: Ziffer 49 beinhaltet die "gesetzliche Neuregelung von Prävention und Gesundheitsförderung". Die Kommissionsmehrheit begrüsst diese Massnahme und lehnt den Minderheitsantrag auf Streichung ab. Die Begründung lautet: Wir investieren sehr viel Geld, Energie, Arbeitskraft in Heilung, in die Pflege, unternehmen aber sehr wenig hinsichtlich der Gesundheitsförderung. Es gilt, so die Kommissionsmehrheit, Ziele zu formulieren und eine Gesundheitspolitik zu entwickeln, die nicht erst dann einsetzt, wenn jemand krank ist, sondern bereits früher. Eine umfassende Gesundheitspolitik umfasst deshalb auch die Regelung der Prävention und der Gesundheitsförderung, weshalb die Kommissionsmehrheit die entsprechende Massnahme bzw. Ziffer 49 ausdrücklich begrüsst.

6. Zum gesellschaftlichen Zusammenhalt: Im Rahmen von Artikel 11 geht es gemäss der Definition von Ziel 10 um die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dazu schlägt der Bundesrat zwei Massnahmen vor, der Ständerat drei weitere Massnahmen, und auch die Kommissionsmehrheit schlägt unter Ziffer 51bis eine ergänzende Massnahme vor.

Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, alle diese sechs Massnahmen zu genehmigen. Die Mehrheit der Kommission war nämlich klar der Meinung, dass Personen, die in Not geraten und nicht in der Lage sind, für sich zu sorgen, Anspruch auf Hilfe und Betreuung haben sowie auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Diesem Grundrecht und den Sozialzielen in Artikel 41 der Bundesverfassung soll vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Armutsproblematik in der Schweiz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Neben Armut ist auch Gewalt ein Faktor, der den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdet. Aus diesem Grund will der Bundesrat den Ursachen nachgehen, die zu Gewalttaten führen können, und entsprechende Massnahmen zur Diskussion stellen.

Die Kommissionsmehrheit begrüsst deshalb die Entwicklung einer Strategie zur Bekämpfung der Armut ausdrücklich. Die Armut in der Schweiz hat in den letzten Jahren zugenommen, und die Zahl der von Sozialhilfe abhängigen Menschen ist stark gestiegen. Zu den von Armut betroffenen oder bedrohten Bevölkerungsgruppen gehören Menschen mit Bildungsdefiziten, Langzeitarbeitslose, Familien und insbesondere alleinerziehende Mütter sowie die Working Poor. Aufgrund der sich verschärfenden Armutsproblematik, so die Kommissionsmehrheit, ist der Bundesrat nun aufgerufen, gemeinsam mit den zentralen Akteuren, den Kantonen, Gemeinden, Sozialpartnern usw., eine schweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut zu erarbeiten.

So viel aus Sicht der Kommission.