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Thanei Anita · Nationalrat · 2000-12-04

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-04

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" und ebenso den Nichteintretensantrag de Dardel zum Gegenvorschlag des Bundesrates zu unterstützen.

Mit diversen Anträgen wird die SP-Fraktion heute und morgen wohl die Minderheit der Kommission für Rechtsfragen, jedoch die Mehrheit der Bevölkerung vertreten, denn 70 Prozent der Bevölkerung sind Mieterinnen und Mieter - heute behandeln wir kein Randproblem. Die Höhe der Mietzinse hat eine ausserordentliche volkswirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung; im Haushaltbudget ist die Miete nach wie vor der grösste Posten. Wir werden es nicht zulassen, dass unsere Bevölkerung sich abrackern oder ihre Renten vor allem dazu aufwenden muss, um einer privilegierten Schicht noch mehr Gewinne zuzuschaufeln.

Welches sind nun einerseits die Probleme des geltenden Mietrechtes und welches andererseits die Lösungsvorschläge, die heute und morgen hier in diesem Saal zur Diskussion stehen?

1. Die unselige Koppelung der Mietzinse an den variablen Hypothekarzins: Zu Recht hält sogar der Bundesrat in seiner Botschaft fest, dass die Hypothekarzinserhöhungen die Mietzinserhöhungen jeweils beschleunigt haben und Senkungen nur ungenügend an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben wurden. So sind z. B. 1989 bis 1993 die Erhöhungen praktisch postwendend an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben worden; die Mietzinse sind bei der Senkungswelle von 1993 bis 1999 aber trotzdem gestiegen, obwohl der Hypothekarzins in diesem Zeitraum von 7 Prozent auf ein historisches Minimum von 3,75 Prozent gesunken ist. Diverse Studien haben belegt, dass die Mieterinnen und Mieter aus diesem Grund während dieser zehn Jahre durchschnittlich 18,8 Milliarden Franken zuviel Miete bezahlt haben.

2. Ein zweites Problem sind die happigen Mietzinserhöhungen bei Handänderungen oder Mieterwechsel: Es ist notorisch, dass die Vermieter praktisch jeden Mieterinnen- und Mieterwechsel dazu benutzen, den Mietzins zu erhöhen, ohne dass sie irgendwelche Gelder in ein Mietobjekt investiert hätten. Es ist auch notorisch, dass die Mieterschaft nach einer Handänderung zum Teil mit happigen Mietzinserhöhungen von bis zu 500 Franken pro Monat konfrontiert ist, weil die Vermieterschaft den Kaufpreis auf die Mietzinsen überwälzen kann.

3. Ein weiteres Problem im geltenden Recht sind die Mietzinserhöhungen nach umfassenden Sanierungen: Wir anerkennen den Renovationsbedarf des Liegenschaftenparkes, doch müssen die dadurch bewirkten Mietzinserhöhungen sozialverträglich sein.

4. Ein Problem - das wurde bereits von der Kommissionssprecherin und vom Kommissionssprecher angedeutet - ist auch das intransparente und komplizierte System des geltenden Rechtes, welches vor allem zulasten der sozial schwächeren Partei Auswirkungen hat, weil die Mieterinnen und Mieter im Allgemeinen die weniger gut Informierten sind.

5. Ein letztes Problem des geltenden Mietrechtes ist der mangelhafte Kündigungsschutz.

Welche Lösungsvorschläge haben wir? Es ist nach wie vor so, dass man sagen kann und muss, dass unsere Initiative die einzige Lösung für sämtliche Probleme bietet, welche es heute im Mietrecht gibt.

Zu den einzelnen Massnahmen:

Zum Preisschutz: Die Initiative sieht ein einfaches, transparentes System für die Mietzinsgestaltung vor; die Mietzinsen sollen nach den effektiven Kosten berechnet werden und dem Vermieter überdies einen angemessen Ertrag ermöglichen. Sie sehen, wir sind nicht grundsätzlich gegen Gewinne; wir sind einfach gegen übersetzte Gewinne zulasten eines grossen Teils unserer Bevölkerung. Zur Überprüfung von solchen übersetzten Mieten bei Handänderungen und vor allem auch bei Mieterinnen- und Mieterwechseln sehen wir eine statistische Miete vor; wir wünschen jedoch echte Statistiken, welche den gesamten Wohn- und Geschäftsraumbestand mit berücksichtigen - und nicht solche Statistiken, wie sie die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen vorschlägt.[PAGE 1369]

Im Weiteren sieht unsere Initiative eine Formularpflicht für den Anfangsmietzins vor. Auch hier muss ich einmal mehr staunen, dass die so genannten Marktschreier offensichtlich gegen Markttransparenz sind, denn zum Markt gehört auch Transparenz. Zur Transparenz gehören sowohl die Angabe des Vormietzinses als auch eine Begründung, weshalb ein Vermieter der Ansicht ist, die Miete erhöhen zu können. Tatsache ist - das hat sich gezeigt -, dass diese Formularpflicht nicht zu einer Anfechtungswelle führt, sondern eine präventive Wirkung hat.

Im Weiteren sollen gemäss unserer Initiative während der Mietdauer sämtliche Kostensteigerungen überwälzt werden können, also auch Mehrleistungen. Für die Fremdkapitalkosten sehen wir einen geglätteten Hypothekarzinssatz vor, damit nicht wieder diese unseligen Schwankungen auftreten.

Ein Verdienst unserer Initiative ist aber sicher, dass die komplizierte Vorbehaltspraxis wegfallen würde, d. h., moderate Vermieter und Vermieterinnen verlieren ihre Ansprüche nicht. Mit anderen Worten: Unsere Initiative stellt auch einen Vermieterschutz für unbedarfte Vermieter und Vermieterinnen dar.

Als Letztes wollen wir den Kündigungsschutz verbessern und dem europäischen Recht angleichen. Voraussetzung für eine Kündigung soll ein gerechtfertigter Kündigungsgrund sein, der für den Vermieter beweispflichtig ist. Heute ist eine Kündigung nur dann anfechtbar, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst. Paradoxerweise ist die Mieterseite für den Kündigungsgrund, den ja eigentlich der Vermieter geltend macht, beweispflichtig.

Der Bundesrat lehnt unsere Initiative ab. Er sieht zwar einen Handlungsbedarf, vor allem in Bezug auf die Koppelung zwischen Mietzins und Hypothekarzinssatz; das hat er auch in seinem Gegenvorschlag berücksichtigt. Im Weiteren lehnt er die Initiative ab. Sowohl seine Argumente wie auch die Argumente der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen sind bei weitem nicht überzeugend:

Ein erstes Argument ist, es gäbe keinen Leitzinssatz mehr. Das ist kein Problem, denn bei der Umsetzung unserer Initiative könnte sehr gut eine Ersatzgrösse für die durchschnittlichen Fremdkapitalkosten berücksichtigt werden.

Im Weiteren wird der Initiative vorgeworfen, sie zementiere die Kostenmiete. Auch dieser Vorwurf ist unberechtigt und besticht nicht. Bereits heute hat die Orts- und Quartierüblichkeit keine Bedeutung.

Das grösste Marktelement ist die Tatsache der Missbrauchsgesetzgebung, d. h., wir haben keine Preiskontrolle; es geschieht also nur etwas, wenn ein Mieter oder eine Mieterin sich wehrt.

Gegen das Marktelement im Mietrecht ist auch noch einzuwenden, dass die üblichen Marktmechanismen im Mietrecht nicht spielen, weil wir nur ein beschränktes Angebot haben. Es kommt dazu, dass alle auf eine Wohnung oder auf Geschäftsräume existenziell angewiesen sind; in diesem Sinne ist also die Wohnung kein normales Gut.

Zum Gegenvorschlag ganz kurz: Hier wird die SP-Fraktion den Nichteintretensantrag de Dardel unterstützen, und zwar aus folgendem Grund: Wir waren schon nicht sehr glücklich über die Fassung des Bundesrates, waren aber - gesprächsbereit wie wir sind - bereit, darauf einzutreten, in der Hoffnung, noch etwas verbessern zu können. Was aber die Kommissionsmehrheit mit diesem Vorschlag gemacht hat, übertraf im negativen Sinn unsere kühnsten Erwartungen. Was jetzt vor uns liegt, ist kein Mieterschutz mehr, sondern ein Investorenschutz.

Es gibt vier Gründe, weshalb wir auf diesen Gegenvorschlag nicht mehr eintreten wollen:

1. Für die Definition der Missbräuchlichkeit der Mieten wird eine eigentümerfreundliche Statistik beigezogen, bei der das preisgünstige Angebot, d. h. Genossenschaftswohnungen und Wohnungen von Gemeinwesen, nicht berücksichtigt wird.

2. Die Missbrauchsgrenze ist zu hoch, d. h., ein Mietzins ist erst missbräuchlich, wenn er 15 Prozent über dem Wert dieser bereits verfälschten Statistik liegt. Man muss sich vorstellen, was das bedeutet: Pro Jahr wechseln 17 Prozent der Mieterinnen und Mieter die Wohnung, und dabei kann die Miete auf einen Schlag auf der Höchstgrenze festgesetzt werden.

3. Die Kommission für Rechtsfragen sieht eine Anpassung an die Teuerung zu 100 Prozent vor. Auch das ist nicht akzeptabel für uns; das führt zu einer Preisspirale, weil ja die Mieten ihrerseits in diesem Index mit 22 Prozent ihren Niederschlag finden.

4. Der schlimmste Artikel, der so genannte Killerartikel zulasten der Mieterschaft, ist aber der, dass sich die Vermieter alle vier Jahre - nachdem sie die Teuerung alle Jahre auf die Mieten überwälzt haben - für eine weitere Erhöhung noch auf die statistische Miete berufen können. Das Ergebnis wird sein, dass etwa 80 Prozent der heute bestehenden Mietverhältnisse mit einer extremen Mietzinserhöhung zu rechnen haben. Das heisst: Mieterschutz adieu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" zur Annahme zu empfehlen und auf den "Gegenvorschlag", der gar kein Gegenvorschlag mehr ist, nicht einzutreten.