Wehrli Reto · Nationalrat · 2008-06-05
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-05
Wortprotokoll
Worüber wir heute in diesem Saal debattieren und abstimmen werden, ist interessant; worüber wir nicht mehr abstimmen werden, ist das eigentlich Bemerkenswerte, und zwar deshalb, weil unser Rat und der Ständerat eine stabile, sehr deutliche und kaum noch infragegestellte Mehrheit für den bilateralen Weg mit der EU aufweisen. Dies haben die Diskussionen und Abstimmungsergebnisse unserer beiden Kammern seit Ende April gezeigt. [PAGE 765]
Halten wir fest: Fünfzehneinhalb Jahre nach dem EWR-Nein, nach einigen Jahren einer mittleren europapolitischen Konfusion, nach Liquidierung der Extreme durch den Souverän höchstselbst - nämlich durch sein Votum gegen die sofortige Aufnahme von Verhandlungen mit der EU und durch sein Votum gegen die Volksinitiative "EU-Beitrittsverhandlungen vors Volk!" -, nach der Aufgleisung des bilateralen Weges, nach ersten Schritten darauf, nach der Zustimmung zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf 25 EU-Länder und auch nach Schengen/Dublin, nach all dem und nachdem all das jeweils hohe Abstimmungswellen geworfen hat, zelebrieren wir in guteidgenössischer Weise das schwierig Erreichte, manchmal fast "Erknorzte", nun geradezu als Selbstverständlichkeit. Alle Fraktionen votieren einstimmig oder zumindest grossmehrheitlich für die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Einmal mehr sind wir also ganz Volksvertretung, zumal sich nämlich seit Längerem eben diese Zustimmung im Schweizervolk seit einigen Jahren fest etabliert hat. Nennenswerte materielle Differenzen bestehen nur noch in der Frage, ob die Personenfreizügigkeit gleich im ersten Anlauf auch für die jüngsten EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien Geltung haben soll oder ob man sich in eine zweite Verhandlungsrunde mit der EU begeben soll, mit allen Unwägbarkeiten, die einem solchen Schritt anhaften.
Dass nun eine Formalie, nämlich, ob die Weiterführung und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit in einen einzigen Beschluss verpackt oder separat beschlossen werden soll, im Zentrum der öffentlichen Debatte der letzten Tage und Wochen stand, ist ein solider Beleg für die eben vertretene These, dass nämlich der bilaterale Weg der Schweiz zumindest vorläufig europapolitische Normalität verschafft hat.
Damit sind wir beim heute zu Beschliessenden angelangt:
1. Ihre vorberatende Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, dem Bundesrat zu folgen, an Ihrem Entscheid vom 28. Mai 2008 festzuhalten und bei der Aufteilung in zwei Bundesbeschlüsse zu bleiben. Dies betrifft die Artikel 1a, 1b und 2. Die Argumente hierfür sind - seit einer Woche unverändert und Ihnen wohlbekannt - im Wesentlichen die folgenden: Zwei Bundesbeschlüsse sind bessere Garanten für eine unverfälschte Willenskundgebung, die Rechtsfolgen eines Neins sind unterschiedlich, und die Folgen einer Nichtweiterführung und einer Nichtausdehnung unterscheiden sich auch in zeitlicher Hinsicht. Jene kennt ein klares Referenzdatum - den Mai 2009; bis dahin müsste eine entsprechende Meldung an die EU erfolgen -, diese nicht.
2. Mit 12 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen hält die APK sodann auch an Artikel 1d fest, gemäss dem der Bundesrat sieben Jahre nach der Weiterführung einen Bericht über die Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens auf die Schweiz zu unterbreiten hat und der Bundesversammlung gleichzeitig einen Bundesbeschluss über die Weiterführung oder Kündigung des Abkommens, der dem Referendum untersteht. Auch hier ist die Begründung unverändert geblieben: Sie besteht darin, dass der freie Personenverkehr in einigen Teilen der Bevölkerung immer noch Ängste weckt, denen Artikel 1d als vertrauensbildende Massnahme gegenübergestellt werden soll. Welchen Unterschied macht Artikel 1d unter dem Aspekt der Volksrechte? Bei einer Annahme wird es innert sieben Jahren erneut die Möglichkeit eines fakultativen Referendums geben; bei einer Ablehnung kann man die Verträge zwar ebenfalls kündigen, müsste dies aber auf dem Wege einer Volksinitiative tun. Vorbehalten bleibt in jedem Falle ein entsprechendes Tätigwerden von Bundesrat und/oder Bundesversammlung.
Die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission beantragt Ihnen also in beiden Fällen, an Ihren Beschlüssen festzuhalten.