Müller Philipp · Nationalrat · 2008-06-05
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-05
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion unterstützt in ihrer Mehrheit den Vorschlag des Bundesrates bzw. der Minderheit II (Wandfluh). Kernstück des bundesrätlichen Vorschlages ist die Missbrauchsklausel in Absatz 4. Worum geht es bei dieser Missbrauchsregelung? Das Parlament hat in den letzten Jahren die Gesetzgebung gegen die missbräuchliche Anwendung des Patentrechtes verschärft.
Die Vorlage des Bundesrates, die wir heute beraten, geht nochmals einen Schritt weiter. Das revidierte Patentgesetz, das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, schafft ein zusätzliches Instrument zur Bekämpfung der Missbräuche. Es könnte beispielsweise der Fall eintreten, dass ein Hersteller von marken- oder urheberrechtlich geschützten Erzeugnissen versucht, die in der Schweiz in diesen Bereichen möglichen Parallelimporte zu verhindern, indem er das Patentrecht an einem unwesentlichen Bestandteil des Erzeugnisses geltend macht. Mit der Statuierung der sogenannten Doppelschutzregelung hat das Parlament im Rahmen der Revision des Patentgesetzes ein Instrument geschaffen, mit dem solchen Praktiken ein Riegel vorgeschoben werden kann. Ein patentierter Regensensor beim Auto, ein Verschluss bei Kosmetika, ein patentierter Reisverschluss bei Jeans, eine patentierte Bremse bei einem Mountainbike oder Ähnliches sollen nicht zur Verhinderung des Parallelimportes genutzt werden können.
Es ist teils behauptet worden, dass die Importeure das Prozessrisiko nicht eingehen könnten. Das ist falsch; das Prozessrisiko liegt heute ganz auf der Seite desjenigen, der Parallelimporte verhindern will. Dies gilt umso mehr, als der neue Antrag des Bundesrates noch einen Schritt weiter geht. Die Missbrauchsregelung soll neu auf alle Fälle ausgedehnt werden, in denen ein im Ausland erworbenes Erzeugnis einen patentierten Bestandteil aufweist, der für die funktionelle Beschaffenheit des Erzeugnisses von untergeordneter Bedeutung ist; das heisst, sie gilt nicht mehr nur dort, wo bereits eine Marke geschützt ist.
Ausserdem schlägt der Bundesrat eine faktische Beweislastumkehr vor. Der Patentinhaber muss glaubhaft machen, dass der patentierte Bestandteil für die funktionelle Beschaffenheit der Ware nicht von untergeordneter Bedeutung ist. De facto handelt es sich hier effektiv um eine Erlaubnisklausel für Parallelimporte, welche die Probleme, beispielsweise des Detailhandels, ausräumen sollten. Der Bundesrat hat einen Vorschlag gemacht, wie verhindert werden kann, dass Patente missbräuchlich zur Durchsetzung höherer Preise verwendet werden, ohne dass der Schutz der Innovation tangiert wird.
Die Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit II (Wandfluh) und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun.