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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-09

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-09

Wortprotokoll

Einbürgerungsbehörden der Kantone und Gemeinden haben im Rahmen des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens nicht nur die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes, sondern auch allfällige weitere kantonale und kommunale Einbürgerungsvoraussetzungen zu prüfen. Allfällige unterschiedliche Standards sind daher in einem dreistufigen Einbürgerungssystem begründet. Eine völlige Vereinheitlichung der Praxis der Kantone ist nicht möglich, denn es ist zu berücksichtigen, dass der Bund gemäss geltender Verfassung nur Mindestvorschriften erlassen kann. Hingegen hat das Bundesamt für Migration schon wiederholt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mithilfe von Rundschreiben an die zuständigen kantonalen Stellen für eine einheitliche Praxis bei den Einbürgerungsvoraussetzungen zu sorgen.

Der Bundesrat hat aus diesem Grund davon abgesehen, die Ursachen der unterschiedlichen Abstimmungsergebnisse abzuklären oder auch zu prüfen, ob die Kantone mit einer zahlenmässig grossen Zuwanderung anders abgestimmt haben als jene mit einer kleinen Zuwanderung.