Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2000-12-05
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Vielleicht zuerst ein Wort zu Frau Thanei, weil sie mich um eine Erklärung gebeten hat, warum die Mieten auch in den letzten Jahren gestiegen sind:
Zuerst zu diesen 18,8 Milliarden Franken, die von den Hauseigentümern ungerechtfertigterweise eingezogen worden sein sollen. Herr Strahm hat gestern von 5 Milliarden Franken gesprochen; vielleicht müssen Sie sich absprechen, damit Sie mit den gleichen Zahlen operieren.
Es gibt aber Gründe, warum die Mieten im Durchschnitt nicht gefallen sind. Es sind sehr viele Mieten zurückgegangen, aber in den letzten Jahren sind Gebühren und Abgaben teurer geworden. Wir hatten eine Teuerung, die sich auch auf die Mieten niederschlug. Sie war nicht so hoch, aber immerhin. Was immer wieder unterschlagen wird: Wir haben im Wohnungsmarkt laufend neue Wohnungen, die in der Regel teurer sind als die bisherigen. Es werden Wohnungen saniert, das führt berechtigterweise zu Mietzinsaufschlägen. Diese Mechanismen bewirken natürlich, dass das Mietzinsniveau leicht steigt, in der Regel etwa parallel zum Teuerungsindex. Das ist aber statistisch belegbar und absolut in Ordnung.
Nun zum Antrag der Minderheit de Dardel: Herr de Dardel will alles beim heutigen Mietrecht belassen, aber die Hypothekarzinsen von den Mietzinsen abkoppeln. Dieser Vorschlag muss, gelinde gesagt, als etwas perfid bezeichnet werden. Herr de Dardel möchte im Ernst bei der Kostenmiete bleiben und ausgerechnet das wichtigste und mit Abstand grösste Kostenelement abkoppeln, nämlich den Hypothekarzins. Das ist unglaublich, weil das einfach nicht geht.
Herr de Dardel sagt auch, das System habe Fehler. Da sind wir auch etwas kritisch. Darum verlangen wir auch, dass die Verordnung der Bundesversammlung unterstellt wird und nicht dem Bundesrat. Wir verlangen auch genügend Freiräume, weil wir nicht sicher sind, ob dieses System dann in der Praxis den Anforderungen genügen wird.
Immerhin muss gesagt werden, dass mit dem neuen System der Vermieter in Zukunft weit mehr Risiko übernehmen muss als unter dem heutigen Mietrecht. Steigt beispielsweise der Hypothekarzinssatz von 4 auf 5 Prozent, dann schwillt die Hypothekarzinsbelastung um 25 Prozent an. Der Mietzins müsste bei den heutigen Überwälzungssätzen um 17,5 Prozent steigen, um diese Mehrkosten zu kompensieren. Der Landesindex der Konsumentenpreise, der dann für viele Verhältnisse massgebend sein soll, wird wegen dieser Hypothekarzinserhöhung nur etwa um 1 Prozent steigen. Also bleiben über 15 Prozent der zusätzlichen Kosten beim Vermieter.
Es ist also offensichtlich, dass die Teuerung allein kein valabler Ersatz für die jetzt noch gültige Überwälzung der Hypothekarzinsen auf die Mieten ist, und dies noch viel weniger, wenn diese Anpassung nur zu 80 Prozent erfolgen dürfte.
Hier zeigt es sich sehr klar, dass der Vermieter nach dieser Mietrechtsrevision massive Mehrrisiken auf sich nehmen muss. Wenn man alle diese Faktoren berücksichtigt, dann ist es ganz klar - es ist auch von Herrn Bundesrat Couchepin gesagt worden -, dass mit dem Antrag der Minderheit de Dardel das Gleichgewicht gestört würde, und zwar in einem Ausmass, das nicht zulässig wäre. Wenn wir abkoppeln wollten, dann müssten wir als Gegenstück die Marktmiete einführen; das wollen Sie aber auch nicht. Also ist auch dieser Antrag der Minderheit de Dardel untauglich.