Stöckli Hans · Nationalrat · 2008-06-10
Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-10
Wortprotokoll
Die Mehrheit der SPK und das Büro wollen im Bundesparlament die Guillotineklausel wieder einführen. Vorstösse von Ratsmitgliedern und von Fraktionen sollen ohne Ratsbeschluss abgeschrieben und von der Behandlung ausgeschlossen werden, wenn wir nicht innert zweier Jahre seit Einreichung des Vorstosses eine abschliessende Behandlung durchgeführt haben. Damit wird uns ein fundamentales Recht weggenommen, und zwar auf eine willkürliche, von uns nicht beeinflussbare Art und Weise.
Es trifft zwar zu, dass ab und zu Vorstösse nach zwei Jahren nicht mehr dieselbe Bedeutung haben wie zum Zeitpunkt der Einreichung. Es kommt auch vor, dass wir im Zeitraum von zwei Jahren zumindest in den Besitz der Antwort des Bundesrates kommen, es aber keine Debatte gegeben hat. Es ist wichtig, dass wir uns dieses Recht nicht verschliessen. Es darf auch nicht sein, dass es zu einer automatischen Abschreibung kommt, umso weniger, als Motionen und Postulate oftmals Ausdruck der politischen Arbeit sind. Vielfach sind Kreise von ausserhalb des Parlamentes an der Entwicklung von Vorstössen mitbeteiligt, und es wird von diesen Leuten kaum verstanden werden, wenn das Problem einfach durch Zeitablauf einer Scheinlösung zugeführt wird. Dies führt nicht zu mehr Effizienz und ist auch demokratiepolitisch falsch. Oftmals wird nämlich dann Folgendes geschehen: Wenn die Guillotineklausel gewirkt hat, wird im gleichen Zeitraum erneut ein entsprechender Vorstoss eingereicht werden, und der Bundesrat wird sich erneut mit dieser Frage auseinandersetzen müssen. Zudem denke ich, dass als Ersatzmittel dann die parlamentarische Initiative vermehrt beansprucht wird, was auch eine zusätzliche zeitliche Beanspruchung des Parlamentes bedeuten würde. Das Parlament darf sich seine ureigenen Rechte nicht in unnötiger Weise einschränken.
Die Minderheit weist einen Weg, indem sie die bisherige Regelung effizienter gestaltet und vorsieht, dass der Verlängerungsentscheid, der in begründeter Form vom Büro unterbreitet wird, im schriftlichen Verfahren getroffen wird. Ich ersuche Sie, der Minderheit zuzustimmen.