Leuthard Doris · Bundesrat · 2008-06-10
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-06-10
Wortprotokoll
Das Mietrecht hat ja schon eine lange Leidensgeschichte hinter sich. In diesem Parlament wurde bereits vor etwa sechs Jahren während zweier Jahre ein neues Mietrecht "gezimmert" und dann dem Volk präsentiert; es fand keine Mehrheit. Wir haben dann erneut versucht, eine Vorlage zu präsentieren; diese überstand nicht einmal die Vernehmlassung. Trotzdem bestand die breitabgestützte Forderung nach einer Entkoppelung vom Hypothekarzins weiter; aber eben: Wie macht man das? Im letzten Jahr - das wurde von den Herren Kommissionssprechern richtig und umfassend dargelegt - hat man mit einer Arbeitsgruppe nochmals einen Versuch unternommen, mit sämtlichen relevanten Vertretern mieter- und vermieterseits sowie mit Immobilienverbänden nochmals zu besprechen, ob es einen Konsens gebe. Alles andere hat einfach keinen Sinn; wir teilen uns hier sonst regelmässig in vermieter- und mieterfreundliche Stimmen auf und erreichen somit keine Mehrheiten.
Im November ist dann tatsächlich unter der Federführung des Bundesamtes für Wohnungswesen ein Durchbruch erzielt worden, indem ein Paket mit verschiedenen Elementen eines neuen Mietrechtes geschnürt wurde. Ich bin sehr erfreut darüber. Es beinhaltet Konzessionen von beiden Seiten, erhebliche Konzessionen, und es war deshalb für die Beteiligten auch nicht einfach, dieses Paket gegenüber ihren Mitgliedern zu vertreten. Wir haben in der Folge - auch das wurde gesagt - das, was einer Gesetzesrevision zugeführt werden muss, in die Vernehmlassung gegeben.
Eines der Kernelemente ist, dass wir uns von den heutigen Mietzinserhöhungsgründen verabschieden und zu einem einfacheren und transparenteren System übergehen, das vor allem auf der Anpassung des Mietzinses gestützt auf den Landesindex der Konsumentenpreise basiert. Heute haben Sie diverse Möglichkeiten für eine Mietzinserhöhung, und Sie können sie kumulativ anwenden. Nebst dem Hypothekarzins können Sie zusätzlich die Teuerung anführen und auch noch Steigerungen von Gebühren, die eingetreten sind. Das hat dazu geführt, dass Mietzinse überproportional gestiegen sind. Sehr häufig hatten wir auch Reklamationen, dass Hypothekarzinserhöhungen weitergegeben wurden, hingegen Senkungen nicht oder nur ungenügend.
Mit dem neuen Mietrecht wollen wir diesen Gegebenheiten Rechnung tragen und zu einem einfacheren und wesentlich durchschaubareren System kommen, vor allem für Kleinvermieter und vor allem auch für die vielen Mieter. Der Plan sieht vor, dass wir Ihnen effektiv Ende Jahr oder Anfang des nächsten Jahres diese Gesetzesvorlage präsentieren werden. Selbstverständlich, Herr Schwander, werden wir das Konzept dieser Arbeitsgruppe und somit die hundertprozentige Überwälzung der Teuerung beibehalten. Es wird sicher zu diskutieren sein, was der Warenkorb alles beinhaltet. Das sind sowieso Diskussionen, die immer wieder geführt werden müssten, weil sich die Haushaltsauslagen alle paar Jahre verändern.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit einer Annahme dieser Motion des Ständerates effektiv einem breiten Anliegen Rechnung getragen werden kann. Der Hypothekarzins ist ein Instrument, das sich für die Koppelung als ungeeignet erwiesen hat. Wir haben als Zwischenlösung am 28. November 2007 die Verordnung angepasst - das wurde von den Kommissionssprechern bereits erwähnt -, indem der massgebliche Zinssatz ab Herbst 2008 nicht mehr derjenige der örtlichen Kantonalbank für variable Althypotheken ist, sondern ein von unserem Departement veröffentlichter Referenzzinssatz. Dieser Referenzzinssatz wird von der Schweizerischen Nationalbank berechnet, gestützt auf einen Durchschnittssatz sämtlicher schweizerischer Hypothekarforderungen. Das ist aber nicht die Endlösung, sondern, wie gesagt, eine Zwischenlösung, die praktikabler ist, die aber dem Ziel, die Mieten dauerhaft vom Hypothekarzins abzukoppeln, noch nicht entspricht.
Zu den Anträgen, die von Ihnen noch zu behandeln sind:
Je ne peux pas accepter la proposition de la minorité I (Lüscher) de suspendre la décision à propos de cette motion. La minorité I a raison sur le fait que le Conseil fédéral n'a pas encore pris de décision et qu'on n'a pas encore de message à ce sujet. Mais normalement, l'auteur d'une motion doit être d'accord que l'on suspende la décision à propos de sa motion. Or cela ne semble pas être le cas.
Die Motion ist natürlich erst dann erfüllt, wenn der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreitet hat. Das werden wir tun, aber im heutigen Zeitpunkt, wo Sie darüber befinden müssen, ist das noch nicht der Fall. Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion, weil sie seinem Anliegen und seiner Intention entspricht.
Zum Votum von Herrn Nationalrat Schwander: Er hat gesagt, der Titel der Motion sei irreführend. Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass Mieten auch inskünftig oder mit einem neuen Mietrecht nicht einfach tiefer werden. Das wäre eine falsche Perzeption, und die Teuerung bewegt sich in der Regel natürlich eher nach oben. Aber wir haben über einen langen Zeitraum kalkuliert, und das ist die richtige Sichtweise. Wenn Sie einen 10- oder 15-Jahres-Horizont nehmen und die heutigen Erhöhungsmöglichkeiten, die zahlenmässig divers sind, mit der Teuerung vergleichen, dann sehen Sie, dass sich eher eine moderatere Anpassung der Mieten ergeben wird. Das ist sowohl volkswirtschaftlich wie auch aus Sicht des Mieters eine wünschenswerte Stabilisierung der Lage am Mietmarkt.
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