Binder Max · Nationalrat · 2008-06-11
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-11
Wortprotokoll
Ich spreche zu Massnahme 57bis und bin jetzt etwas irritiert darüber, dass Frau Fässler gesagt hat, sie unterstütze hier die Minderheit. Es würde mich sehr ehren, wenn es hier eine Minderheit gäbe und sie zudem von der SP-Fraktion unterstützt würde. Ich gehe aber davon aus, dass sie Massnahme 57ter gemeint hat.
Dennoch: Ich weiss natürlich, dass ich zu Massnahme 57bis keinen Antrag stellen kann, der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Trotzdem scheint es mir wichtig, einige Worte darüber zu verlieren. Die Kräfte, welche sich für ein Nichteintreten auf die jüngste, vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Waldgesetzes starkgemacht haben - das waren letztlich fast alle hier im Saal sowie auch der Ständerat -, haben stets betont, dass punktueller forstpolitischer Handlungsbedarf besteht. Darüber waren wir uns einig. Dieser Handlungsbedarf ist zum Teil auf gesellschaftliche Entwicklungen, zum Teil aber auch auf Entwicklungen bezüglich des Marktes zurückzuführen. Wir stellen fest, dass die Nachfrage nach Holz gegenwärtig stark steigt, und zwar sowohl für die stoffliche als auch für die energetische Verwertung. Dieser Trend wird anhalten, also nicht bloss ein Trend bleiben. Angesichts der aktuellen umwelt-, klima- und energiepolitischen Entwicklungen sind wir überzeugt, dass er zum Alltag wird. Wir - damit meine ich die Waldwirtschaft - werden dazu einen gewichtigen Beitrag leisten müssen, und wir sind auch gewillt, diesen zu leisten. Diese Entwicklung war bei der Ausarbeitung - ich sage nicht: bei der Behandlung - der Revisionsvorlage in diesem Sinn noch gar nicht absehbar und wirft neue forstpolitische Fragen auf.
Teilweise ist der Handlungsbedarf aber auch auf Änderungen anderer Gesetze oder auf Entwicklungen ausserhalb der Forstwirtschaft zurückzuführen. Dazu zählen etwa die Einführung des NFA auf 2008, Änderungen im Bereich der Berufsbildung oder die schnelle Zunahme der Waldflächen im Gebirge. Auch hier besteht dringender forstpolitischer Klärungs- und Handlungsbedarf. Im Weiteren bleiben mit der von der Kommission beantragten Streichung von Massnahme 57bis, welche der Ständerat vorgesehen hat, auch die vom Parlament angenommenen Vorstösse unerledigt; ich nenne das Postulat Lustenberger 01.3628, "Forst- und Güterstrassen. Beteiligung des Bundes an den Sanierungsarbeiten", aber auch die Motion UREK-NR 02.3005, "Waldgesetz. Kulturlandverlust durch wachsende Waldränder". Überdies harren auch einige forstpolitische Pendenzen der Erledigung, die nur teilweise im Rahmen des Waldgesetzes zu behandeln sind. Zu erwähnen ist hier etwa die Anrechnung der CO2-Senkenleistung des Waldes im Rahmen des Kyoto-Protokolls, für deren Umsetzung heute keine nationale Rechtsgrundlage vorhanden ist.
Aus all den aufgezählten Gründen ist es falsch, das Nichteintreten auf die jüngste Waldgesetzrevision dahingehend zu interpretieren, es bestehe im Bereich der Forstpolitik kein Handlungsbedarf. Der Ständerat hat deshalb im Legislaturprogramm unter Artikel 13 Massnahme 57bis, "Aufarbeiten forstpolitischer Pendenzen", eingefügt. Leider hat die Legislaturplanungskommission des Nationalrates diesem Antrag nicht zugestimmt und hat die Massnahme gestrichen, und es gibt in diesem Verfahren keine Möglichkeit, sie wieder aufzunehmen. Offenbar war die Argumentation des Ständerates für unsere Spezialkommission wenig überzeugend.
Ich habe Ihnen gesagt: Ich bin mir bewusst, dass ich hier keinen Antrag auf Zustimmung zum Beschluss des Ständerates stellen kann. Es war mir aber wichtig, Ihnen die Situation und die Problematik in diesem Bereich darzulegen.