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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2008-06-11

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-11

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen bei Artikel 6, "Abklärungspflichten", den Antrag, den ersten Satz von Absatz 1 zu streichen. Warum? In der Kommission war nicht klar, warum hier das geltende Recht abgeändert werden soll. Bei der Behandlung zweier Anträge Hochreutener betonte Bundesrat Merz immer wieder, dass es zur Wahrung der Sorgfaltspflicht keinen administrativen und bürokratischen Aufwand gebe, den es nicht schon heute gebe. Aber es war in der Kommission nicht klar, ob es tatsächlich so ist. Darum habe ich hier einen Einzelantrag formuliert, mit dem der erste Satz von Artikel 6 Absatz 1 gestrichen werden soll.

Bundesrat Merz hat gesagt, die Revision sei auf das Notwendige beschränkt. Wenn wir sie auf das Notwendige beschränken, sehe ich nicht ein, warum dieser neue Satz hier steht. Herr Bundesrat Merz hat mehrmals betont, dass dieser neue Satz nichts anderes aussagt als der Satz im geltenden Recht. Wenn dem so ist, dann braucht es diesen neuen Satz nicht, weil der Satz des geltenden Rechts tel quel in Artikel 6 Absatz 2 übernommen worden ist. Die Argumentation läuft also ins Leere: Es wird zwar gesagt, eigentlich bedeute Absatz 1 nichts anderes als der Satz im bisherigen Recht, dieser steht nun aber in Absatz 2. Dann wäre das ja eine Verdoppelung des Inhaltes. Ich bitte Sie, den ersten Satz von Artikel 6 Absatz 1 zu streichen, weil nicht klar ist, ob es für die Abklärung zusätzliche Informationen braucht, und das wollen wir nicht.

Wir bitten hier um eine klare und deutliche Erklärung des Bundesrates. Wir wollen wissen, was hier tatsächlich gemeint ist. Ich gehe auch davon aus, dass der zweite Satz in Artikel 6 Absatz 1 genügt, denn dieser lautet: "Der Umfang der einzuholenden Informationen richtet sich nach dem Risiko, das der Vertragspartner darstellt." Dieser Satz ist eine allgemeine Regel; diese Regel besagt: Man muss eine Risikoabschätzung machen. Wie diese Regel dann angewendet wird, steht in Absatz 2. Absatz 2 enthält nichts anderes als das geltende Recht.

Ich bitte Sie dringend, den ersten Satz in Absatz 1 zu streichen, wenn Sie kein Verwirrspiel machen wollen. Damit haben wir die Garantie, dass die Firmen nicht mehr Abklärungen treffen müssen als bis anhin.