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Widmer Hans · Nationalrat · 2008-06-11

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-11

Wortprotokoll

Taten sagen mehr als tausend schöne Worte; dies soll nun endlich auch für den Zivildienst gelten. Der Tatbeweis, also die Bereitschaft, Zivildienst zu leisten, soll für die Zulassung zu diesem Dienst genügen. Damit wird eine langjährige Forderung der SP erfüllt. Die Gewissensprüfung für Zivildienstwillige wird abgeschafft. Diese Prüfung ist untauglich und ein Relikt aus vergangenen Zeiten:

1. Die Gewissensprüfung ist untauglich, weil kein Mensch das Gewissen eines anderen überprüfen kann. Als eine Art Gehirnpolizei musste die Zulassungskommission über den innersten Kern der persönlichen Integrität der Gesuchsteller entscheiden. Kein Wunder, brachte die Kommission selber ihre Auflösung zur Sprache.

2. Die Gewissensprüfung ist untauglich, weil sie unnötige Kosten verursacht: Jahr für Jahr 3 bis 7 Millionen Franken für rund 700 Gesuchsteller, von denen dann schliesslich über 95 Prozent zum Zivildienst zugelassen werden - viel Geld für ein Verfahren, das einige wenige Leute kriminalisiert, welche keinen Militärdienst leisten wollen, aber die Prüfung vor der Kommission nicht bestehen.

3. Die Gewissensprüfung ist untauglich, weil sie mehr Ungerechtigkeit als Gerechtigkeit schafft. Viele Dienstwillige empfinden den Seelenstriptease vor fremden Menschen als grosse Belastung; so wählen denn auch viele junge Männer lieber den "blauen Weg", als sich zum Wohle unserer Gesellschaft einzusetzen. Die Untauglichkeitsraten von über 40 Prozent sprechen für sich.

Der Tatbeweis entspricht unserer pragmatischen, typisch schweizerischen Mentalität. Er ist objektiv überprüfbar, er ist gerecht, und dadurch, dass wir diese heutigen Prozeduren auslassen können, ist er erst noch billiger. Deswegen gehört die Gewissensprüfung endlich ausgemustert. Mit der neuen Tatbeweisregelung wird aber leider noch keine Gleichstellung von Militär- und Zivildienst erreicht. Der bestehende Faktor von eineinhalbmal so vielen zu leistenden Diensttagen für "Zivis" hat immer noch sehr stark bestrafenden Charakter. Hier fordern wir eine Anpassung nach unten. Warum sollen wir Personen, die etwas Sinnvolles machen und Zivildienst leisten wollen, bestrafen? Muss bei den heutigen Untauglichkeitsraten nicht schon die Nichtwahl des "blauen Weges" als Tatbeweis angesehen werden? Ein tieferer Faktor würde hier zu mehr Wehrgerechtigkeit unter den Dienstleistenden führen.

Zu mehr Wehrgerechtigkeit soll auch die zweite Vorlage führen, nämlich die Änderung des WPEG. Eine moderate und sozialverträgliche Anpassung der Mindestbeiträge erreicht dieses Ziel. Hier haben wir eine Differenz zu den Grünen. Wer keinen Militärdienst leisten will, soll den Zivildienst und nicht den "blauen Weg" wählen. Voraussetzung dafür ist die Wahlfreiheit: Militär- oder Zivildienst.

Ich übergebe damit etwas vor Ablauf meiner fünf Minuten meiner Kollegin das Wort.

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