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Müller Walter · Nationalrat · 2008-06-11

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-11

Wortprotokoll

Ich frage Kollege Hurter - nein, ich frage Sie alle: Wissen Sie eigentlich, was "glauben" heisst? Ich will es Ihnen sagen: Glauben heisst nicht wissen. Das gilt offensichtlich auch hinsichtlich der Gutachten. Der eine glaubt daran, obwohl er es nicht weiss, weil es ihm nicht passt; der andere glaubt daran, weil es ihm passt und er es [PAGE 906] dennoch nicht weiss. Das ist eben das Schicksal der Gutachten.

Wir dürfen uns in Erinnerung rufen, dass das Parlament mit der Annahme der Motion Studer Heiner die vorliegende Revision selber in Auftrag gegeben hat. Kernpunkt der Motion war die Einführung des Tatbeweises und somit die Abschaffung des bisherigen Verfahrens mit der Zulassungskommission. Das Verfahren soll damit vereinfacht und verbilligt werden. Die Zulassungskommission hat zurzeit 102 Mitglieder, aufgeteilt in sieben Regionalzentren. Wenn die SVP-Fraktion nicht auf die Vorlage eintreten will, sollte sie sich einfach bewusst sein, was für ein Riesengebilde sie da aufrechterhalten will, ganz abgesehen von den Kosten, die damit verursacht werden. Gleichzeitig verlangt die Motion eine Erhöhung der Wehrpflichtersatzabgabe; damit soll mehr Gerechtigkeit gegenüber den Wehrdienstleistenden geschaffen werden.

Die FDP hält am Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht fest; das ist für uns unverhandelbar. Eine freie Wahl zwischen Militär- und Ersatzdienst steht ausser Frage und ist zudem verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Nur militärdienstpflichtige Personen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, sollen die Möglichkeit haben, unter bestimmten Voraussetzungen Zivildienst zu leisten. Die nun vorgeschlagene Lösung entspricht den Forderungen der FDP. Für uns ist es wichtig, dass die gesuchstellende Person weiterhin erklären muss, dass sie Zivildienst zu leisten bereit ist, dass sie es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren kann, Militärdienst zu leisten, und dass sie bereit ist, den Dienst nach den Vorschriften des Gesetzes zu leisten und die damit verbundenen Pflichten auf sich zu nehmen. Die FDP betont ausdrücklich, dass der Sicherung der Armeebestände grosse Bedeutung zukommt. Auch mit einem neuen, vereinfachten Verfahren muss die Sicherung der Armeebestände möglich sein. Wir begrüssen daher ausdrücklich den von der Sicherheitspolitischen Kommission eingefügten Artikel 8a. Dieser Artikel soll und wird vor allem präventiv gegen irgendwelche Gruppierungen wirken, die mit gezielten Aktionen die allgemeine Wehrpflicht aushebeln möchten. Solchen Tendenzen kann das Parlament damit rasch und unkompliziert einen Riegel vorschieben.

Wer aber wie die Linken und die Grünen - sie haben das heute wieder betont - lauthals die Einführung des Tatbeweises fordert und ihm gleichzeitig mit einem Faktor 1,2 alle Zähne ziehen will, ist nicht nur nicht glaubwürdig, sondern nimmt auch den verfassungsmässigen Auftrag nicht ernst. Es ist mehr als durchsichtig: Damit soll die allgemeine Wehrpflicht ausgehebelt und der Armeebestand auf kaltem Weg verkleinert werden. Auf der anderen Seite kann der Faktor für den Zivildienst auch nicht beliebig erhöht werden, da sonst vermehrt wieder der Ausstieg über den sogenannten "blauen Weg" versucht wird. Das würde die Ungerechtigkeit in Bezug auf die Bürgerpflichten weiter vergrössern.

Die FDP-Fraktion wird auf die vorgeschlagene Revision eintreten, der Mehrheit zustimmen und sämtliche Minderheitsanträge ablehnen. Wir werden uns dazu noch im Einzelnen äussern. Die FDP befürwortet auch die Revision des WPEG. Diese zielt darauf ab, die Attraktivität des "blauen Wegs", der medizinischen Ausmusterung, zu minimieren und dem Postulat der Wehrgerechtigkeit gerecht zu werden. Die Verdoppelung der Mindestabgabe geht in die richtige Richtung.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie auf die Vorlagen eintreten und die Nichteintretensanträge ablehnen.