Hofmann Urs · Nationalrat · 2008-06-12
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-12
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen, dem Antrag der Minderheit Thanei zuzustimmen.
Das Kostenrisiko in zivilprozessualen Auseinandersetzungen ist für viele Leute in unserem Land eines der zentralen Hemmnisse, das sie daran hindert, ihr Recht, das sie haben, auch effektiv durchzusetzen. Im Arbeitsrecht haben wir diesen Überlegungen mit der Kostenfreiheit bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken Rechnung getragen. Im Mietrecht ist jedoch für das gerichtliche Verfahren kein kostenloses Verfahren vorgesehen, obwohl es gerade in Miet- und Pachtverhältnissen - es geht ja nicht nur um die Miete, sondern auch um die Pacht, auch um die landwirtschaftliche Pacht - um Streitigkeiten mit einem geringen Streitwert geht und obwohl, wie im Arbeitsrecht sehr häufig, die finanziellen Möglichkeiten der Parteien sehr ungleich verteilt sind. Es entspricht deshalb dem elementaren Grundsatz der Waffengleichheit der Parteien im Zivilprozess, auch für mietrechtliche Streitigkeiten eine Kostenfreiheit in der ersten Instanz vorzusehen - zumindest im gleichen Umfang, wie das für das Arbeitsrecht gilt.
In diesem Sinne bitten wir Sie, dem Antrag der Minderheit Thanei zuzustimmen.