Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-12
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen, und zwar sowohl den Haupt- als auch den Eventualantrag. Wir dürfen den Kantonen keine neuen Gratisprozesse aufzwingen. Die heute geltenden Gratisprozesse haben die Kantone akzeptiert, aber sie sind nicht bereit, sich vom Bund neue diktieren zu lassen. Daher verzichtet der Entwurf auf neue Gratisverfahren; die ZPO übernimmt das geltende Bundesrecht. Das Mietschlichtungsverfahren bleibt ja gratis. Das Verfahren vor Gericht hingegen kostet etwas, wie es schon heute etwas kostet.
Ich möchte betonen: Die ZPO verbietet es den Kantonen nicht, grosszügiger zu sein als das Bundesrecht. Artikel 114 ZPO besagt nämlich, dass die Kantone zusätzliche Kostenbefreiungen gewähren dürfen. In der Tat ist der Mietprozess in einzelnen Kantonen mit Mietgerichten heute gratis, so in Freiburg, Waadt und Genf. Das können diese Kantone selbstverständlich auch so beibehalten, und weitere Kantone können sich dem auch anschliessen. Bundesrechtliche Zwänge sind jedoch nicht sachgerecht.