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Bugnon André · Nationalrat · 2008-06-12

Bugnon André · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-12

Wortprotokoll

Art. 197

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2

... einer vorsitzenden Person sowie aus einer paritätischen Vertretung der Geschlechter. Die Kantone können zusätzliche Paritäten vorsehen.

[VS]

Antrag der Minderheit

(Sommaruga Carlo, Daguet, Hubmann, Menétrey-Savary, Thanei, Vischer)

Abs. 1

... Vertretung. Bei der Parität sind auch die verschiedenen Vermieterkategorien zu berücksichtigen.

[VS]

Antrag Hurter Thomas

Abs. 2

... besteht die Schlichtungsbehörde aus einer Einzelperson oder aus einer vorsitzenden Person und einer paritätischen Vertretung der Geschlechter. Besteht sie aus einer Einzelperson, kann die betroffene Partei bei Diskriminierung durch sexuelle Belästigung die Durchführung des [PAGE 953] Schlichtungsverfahrens durch eine Person des gleichen Geschlechts verlangen.

Schriftliche Begründung

Die Kantone waren bisher in der Organisation der Schlichtungsstellen in Gleichstellungssachen frei. Es besteht kein Grund, das zu ändern. Die Kantone sollen insbesondere auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Schlichtungsstelle als "Einzelvermittlungsamt" zu organisieren. Ein solches ist flexibler als eine Kollegialbehörde und kann rascher handeln. Die Möglichkeit, eine Einzelperson als Schlichterin bzw. Schlichter einzusetzen, rechtfertigt sich jedenfalls in kleineren Kantonen auch deshalb, weil es nur wenig Gleichstellungsverfahren gibt. So ging beispielsweise im Kanton Schaffhausen bei der Schlichtungsstelle, die bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen obligatorisch anzurufen ist, in den Jahren 2003 bis 2006 kein einziger Fall ein; es blieb bei wenigen Beratungen. Eine Kollegialbehörde zu schaffen, die praktisch nichts zu tun hat, ist aber unzweckmässig.

Den speziellen Umständen bei Diskriminierung durch sexuelle Belästigung kann bei einem Einzelvermittlungsamt dadurch Rechnung getragen werden, dass in solchen Fällen die betroffene Partei die Durchführung des Schlichtungsverfahrens durch eine Person gleichen Geschlechts verlangen kann. Das kann beispielsweise dadurch gewährleistet werden, dass neben der ordentlichen Schlichterin bzw. dem ordentlichen Schlichter als Stellvertretung eine Person des anderen Geschlechts eingesetzt wird.

[VS]

Art. 197

Proposition de la majorité

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

... d'une représentation paritaire d'hommes et de femmes. Les cantons peuvent prévoir d'autres parités.

[VS]

Proposition de la minorité

(Sommaruga Carlo, Daguet, Hubmann, Menétrey-Savary, Thanei, Vischer)

Al. 1

... paritairement. La représentation paritaire prend en compte les différentes catégories de bailleurs.

[VS]

Proposition Hurter Thomas

Al. 2

... l'autorité de conciliation se compose d'une seule personne ou d'un président et d'une représentation paritaire d'hommes et de femmes. Si elle se compose d'une seule personne, la partie concernée peut, en cas de discrimination par harcèlement sexuel, demander que la procédure de conciliation soit menée par une personne du même sexe.