Steiner Rudolf · Nationalrat · 2000-12-05
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Grundsätzlich ist zu begrüssen, dass ein Kriterium zur Beurteilung von Gebräuchlichkeit oder Missbräuchlichkeit von Mietzinsen herangezogen werden soll, das in der Praxis einfacher zu handhaben sein wird als bisherige Kriterien. Als Modifikation des Antrages der Minderheit IV (Joder) übernehme ich aber bezüglich der Reserve den Ansatz des Bundesrates von 15 Prozent. Ich hoffe, damit eine Brücke zum Konsens zu bauen.
Wie Kollege Joder bereits ausgeführt hat, genügt dieses Kriterium der Reserve alleine nicht. Aufgrund des geltenden Rechtes und der dazu entwickelten Praxis bestehen viele Mietverhältnisse, die ausserhalb dieser neuen Bandbreite liegen würden. Diese bisher unangefochtenen Mietverhältnisse wären dann plötzlich missbräuchlich. Anfechtungsverfahren, Streit und Unfrieden zwischen Vermietern und Mietern wären vorprogrammiert. Um dem vorzubeugen und um für bestehende Mietverhältnisse Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss ergänzend zur Bandbreite von 15 oder eventuell 20 Prozent auch auf die kostendeckende Bruttorendite abgestellt werden können. Die Bedeutung dieser Bemessungsgrundlage ist übrigens im Rahmen der Eintretensdebatte auch von Kollege Strahm ausdrücklich anerkannt worden.
Ich bitte Sie also, meinem Antrag im Sinne eines Konsenses zuzustimmen.