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Müller Thomas · Nationalrat · 2008-06-12

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-12

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion beantragt Ihnen, die Anträge der Minderheiten I (Stamm) und II (Miesch) abzulehnen und die Mediation in den Zivilprozess aufzunehmen.

Wir hatten im Strafprozess ganz klar gegen die Mediation gestimmt, weil der Staat im Strafprozess ein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens hat und ihm auch der Strafanspruch zusteht. Bei der ZPO ist es ganz anders. Der Staat stellt lediglich den Privaten ein Verfahren zur Streiterledigung in der Form des Zivilprozesses zur Verfügung. Der Staat selbst hat aber kein Interesse am Verfahrensausgang. Ein modernes Instrument zur Streiterledigung ist eben die Mediation.

Persönlich bin ich auch sehr skeptisch, aber es gibt heute keinen Grund, diese Mediation aus dem Entwurf zu streichen. Geben wir auch Neuem einmal eine Chance! Es gibt aus unserer Sicht auch keinen Grund, die Mediation auf bestimmte Rechtsgebiete - das Familienrecht, wie dies Herr Stamm fordert - einzuschränken, sondern man soll sie für alle Rechtsgebiete offenhalten.

Die Regelungen, wie sie in den Artikeln 210 bis 215 formuliert sind, erscheinen uns sachgerecht. Sie sind offen. Vier Punkte sind wichtig:

1. Mediation kommt nur auf übereinstimmende Willensäusserung beider Prozessparteien zustande. Sie kann also nicht angeordnet werden. [PAGE 963]

2. Für den Abbruch der Mediation genügt die einseitige Willenserklärung einer einzigen Partei.

3. Organisation und Durchführung obliegen den Parteien. Der Staat muss also nicht selbst Instrumente schaffen oder Leute zur Verfügung stellen.

4. Die Kosten der Mediation sind Sache der Prozessparteien; da schliesse ich mich der Argumentation von Herrn Fluri an. Nach dem Wortlaut von Artikel 93 des Entwurfes ist für uns klar, dass sich die unentgeltliche Prozessführung nicht auf die Mediation bezieht.

Ich ersuche also um Ablehnung beider Minderheitsanträge.