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Vischer Daniel · Nationalrat · 2008-06-12

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-06-12

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie namens der Mehrheit der Kommission, den Antrag der Minderheit Stamm abzulehnen.

Wie richtig ausgeführt wurde, stehen hier zwei Grundproblematiken im Vordergrund:

Zum Ersten will Herr Stamm, dass der Friedensrichter bis zu einem Streitwert von 1000 Franken obligatorisch und endgültig entscheiden kann und muss. Gemäss der Konzeption der Mehrheit soll die Spruchkompetenz nur dann dem Friedensrichter oder der Friedensrichterin übertragen werden, wenn die klagenden Parteien einen entsprechenden Antrag stellen. Herr Stamm will das bis zu einem Streitwert von 1000 Franken obligatorisch erklären. Das ist nicht sinnvoll, denn es ist eine falsche Meinung, jeder Prozess, der bis zu einem Betrag von 1000 Franken gehe, sei a priori ein einfacher Prozess. Manchmal stellen sich auch bei kleinen Streitwerten diffizile Rechtsfragen. Manchmal haben Sie einen Prozess über - was weiss ich - eine Million Franken, der völlig klar sein kann, weil irgendwo ein Dokument vorhanden ist, das zeigt: Der Schuldner muss bezahlen. Es kann aber sein, dass Sie bei einem Abrechnungsprozess, z. B. bei einem Auftragsverhältnis mit einem Handwerker, diffizilste Rechtsfragen zu beantworten haben. Es geht dabei vielleicht um 995 Franken. Für die Partei, die klagt, kann das entscheidend sein. Deshalb ist es nicht sinnvoll, diese Kompetenz allein dem Friedensrichter oder der Friedensrichterin zu übertragen, die ja in der Regel juristische Laien sind.

Zum Zweiten ist der Antrag der Minderheit Stamm, wie Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zu Recht ausgeführt hat, verfassungswidrig. Die Verfassung sieht die Möglichkeit des Weiterzugs an das Bundesgericht zwingend vor, die Sie hier ausschalten. Herr Kollege Stamm, ich glaube, wir sind uns einig: Es wäre schlecht, wenn wir jetzt eine neue Zivilprozessordung erliessen und dabei gleichzeitig feststellen müssten, dass wir in dieser Zivilprozessordnung eine Bestimmung hätten, die wir als nicht verfassungskonform einstufen müssten.

Der zweite Teil des Antrages will die fakultative Möglichkeit der friedensrichterlichen Kompetenz bis zu einem Streitwert von 5000 Franken ausweiten. Das schien der Mehrheit der Kommission, auch im Sinne der Ausführungen von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, zu weit zu gehen. Vergessen wir nicht: Friedensrichter sind in erster Linie dazu da, Vergleiche zu schliessen. Vergleiche können Sie immer schliessen, unabhängig vom Betrag. Aber ihnen eine Spruchkompetenz bis 5000 Franken zu übertragen, wäre in den Augen der Kommission eine zu weitgehende Kompetenz.

Aufgrund dieser Erwägungen ersuche ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen, den Antrag der Minderheit Stamm abzulehnen.