von Graffenried Alec · Nationalrat · 2008-06-12
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2008-06-12
Wortprotokoll
Ich möchte Herrn Miesch antworten. Herr Kollege Miesch, niemand wird zu einer Mediation gezwungen. Lesen Sie den Text: Die Mediation ist freiwillig. Es liegt auch in der Sache der Mediation, dass man zur Mediation nicht gezwungen wird. Die Mediation ist ein Verfahren, das von beiden Parteien gewollt wird.
Sie haben nach dem Zweck dieser Mediation gefragt und danach, warum es zusätzlich zur Schlichtung noch die Mediation brauche. Zusätzlich zur Schlichtung braucht es die Mediation, weil die Mediation ein anderes Verfahren ist. Die Mediation ist ein Verfahren der Streitbeilegung, bei dem die Parteien autonom entscheiden können, wie sie den Streit beilegen wollen; sie werden in der Mediation durch den Mediator oder die Mediatoren dazu angeleitet.
Der Gewinn davon ist, dass die Parteien selber entscheiden, wie sie ihren Streit beilegen, und dass sie darin autonom sind, wie das Ergebnis der Streitbeilegung aussehen soll. Die Parteien sind deshalb zufriedener mit dem Ergebnis. Bei einem Gerichtsverfahren hat man immer das Problem, dass tendenziell eine Partei etwas unzufrieden ist. Ziel der Mediation ist es, dass man den Streit eben in einer Art und Weise bewältigt, dass beide Parteien eigentlich als Sieger oder Siegerinnen aus dem Verfahren hervorgehen; man strebt sogenannte Win-win-Lösungen an. Mediation ist ein Verfahren, das beiden Parteien etwas bringen soll. Mediation wäre vielleicht nicht zuletzt auch hier in diesem Ratssaal manchmal nützlich.