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Heim Bea · Nationalrat · 2008-06-12

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-12

Wortprotokoll

Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass jeder Rat für sich Sondersessionen beschliessen kann, wenn die ordentlichen Sessionen zum Abbauen der Geschäftslast nicht ausreichen. Das für die Festlegung einer Sondersession des Nationalrates zuständige Ratsbüro hat jetzt in den letzten vier Jahren dreimal auf die Durchführung einer Sondersession verzichtet, obwohl jeweils abzusehen war, dass zahlreiche behandlungsreife Geschäfte in einer Sondersession hätten behandelt werden können.

Angesichts der grossen Geschäftslast des Nationalrates, insbesondere angesichts der zahlreichen noch nicht behandelten parlamentarischen Vorstösse soll das Büro durch die Reglementsänderung dazu verpflichtet werden, jährlich mindestens einmal eine höchstens eine Woche dauernde Sondersession abzuhalten. Die Absicht ist aber nicht, in einer derartigen Sondersession dann ausschliesslich parlamentarische Vorstösse zu behandeln. Wie bisher üblich sollen in dieser Sondersession auch grössere Geschäfte behandelt werden. So entsteht in den ordentlichen Sessionen mehr Freiraum für die Behandlung von Vorstössen.

Das Büro will jetzt, wie gehört, diese Vorschrift streichen. Es will sich seinen Handlungsspielraum bewahren. Doch die Staatspolitische Kommission hält überzeugt an ihrem Vorschlag fest. Sie hat ihn gegenüber der ursprünglichen Fassung ganz leicht in dem Sinne modifiziert, dass die Sondersession nicht unbedingt im zweiten Quartal, sondern irgendwann während des Jahres abgehalten werden kann. Aber das Büro hat das, damit wir uns gut organisieren können, auch frühzeitig festzulegen.

Die SPK hält mit 11 zu 9 Stimmen an diesem Antrag fest. Ich empfehle ihn zur Annahme.