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Schmid Samuel · Bundesrat · 2008-06-13

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-06-13

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, den Antrag Müller Geri abzulehnen. Herr Nationalrat Müller will nicht, dass Zufallsfunde an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden dürfen. Es geht hier um strafrechtlich relevante Daten, die zufällig beziehungsweise bei der Gelegenheit einer solchen Hilfeleistung erfasst werden. Diese Bestimmung ist Artikel 99 Artikel 2bis des Militärgesetzes nachempfunden, gemäss welchem Zufallsfunde ebenfalls an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden dürfen. Dort geht es allerdings um den Nachrichtendienst.

Ich sehe keinen Grund, weshalb man der von Nationalrat Müller beantragten Streichung zustimmen und damit potenzielle Straftäter schützen sollte. Im Übrigen kann es auch um reine Hilfeleistungen gehen. Eine Drohne überfliegt nachts ein Waldgebiet, zeichnet einen Verkehrsunfall auf. Das darf nicht weitergemeldet werden, weil das nicht dem Auftrag entspricht. Ja bitte, das sind die Fakten, die sich täglich ergeben und mit denen wir konfrontiert sind.

Die militärischen Stellen entscheiden nicht über Schuld oder Unschuld, ja nicht einmal über die definitive Relevanz solcher Daten, sondern nur darüber, sie den zuständigen Behörden weiterzuleiten. Mehr sehen sie ja gar nicht, als dass solche Daten allenfalls von strafrechtlicher Bedeutung sein könnten. Die militärischen Stellen nehmen also überhaupt keinen Eingriff in die Grundrechte einer Person vor. Sie würden sich nur wie jeder Bürger verhalten, der Feststellungen, die aus seiner Sicht von strafrechtlicher Bedeutung sein können, der Polizei oder den Strafbehörden meldet.

Schliesslich - ich wiederhole das auch hier - haben weder der Datenschutzbeauftragte noch das Bundesamt für Justiz verfassungsrechtliche Probleme in dieser Bestimmung gesehen. Abgesehen davon hat das Parlament bei der Änderung von Artikel 99 des Militärgesetzes bereits entsprechend legiferiert. Wir führen hier in diesem Punkt nach. Meines Wissens sind damit noch nie ernsthafte Probleme aufgetreten. Ich bitte Sie deshalb, die Klärung hier vorzunehmen.

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