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Engelberger Edi · Nationalrat · 2008-06-13

Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-13

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen bei Artikel 24 Absatz 3 des Bundespersonalgesetzes, dem Bundesrat zu folgen und nicht der Mehrheit der Kommission und im Gesetz die Möglichkeit zu schaffen, dass ziviles Personal des VBS auch zu Einsätzen im Ausland verpflichtet werden kann. Es geht hier vor allem um Spezialisten, die auch neu eingestellt werden müssen. Deren Einsätze zur Unterstützung der Truppen gehören ins Gesamtkonzept der Katastrophenhilfe und der Friedensförderung im Ausland, denn die Truppen sind auf solche Spezialisten in den verschiedensten Funktionen dringend angewiesen, damit sie ihren Job und ihren Auftrag auch erfüllen können.

Als Beispiel diene der Einsatz der Luftwaffe: Die Helikopter Super Puma und Cougar könnten ohne ziviles Personal - Helikoptermechaniker, Flugbegleiter usw. - bei Naturkatastrophen im Ausland und auch in der Schweiz nicht zum Einsatz kommen. Ich denke jetzt an den Einsatz unserer Flugwaffe zugunsten der Opfer des Tsunami, welcher der Schweiz grosse Anerkennung und Respekt gebracht hat. Ich denke aber auch an Einsätze im Friedensförderungsdienst. Dazu gehören unter anderem aber auch Sprengstoff- und Minenräumspezialisten der Militärischen Sicherheit, aber auch Logistikspezialisten aller Art der Logistikbasis der Armee, die bei der Katastrophenhilfe, z. B. beim Auf- und Abbau und dem Unterhalt von Camps, zum Einsatz gebracht werden müssen und können. Das alles sind zivile Spezialisten. Es handelt sich hier um Bedienstete des Bundes, um Bedienstete des VBS, die diese Aufgaben normalerweise eben am zivilen Arbeitsplatz in der Schweiz ausführen.

Was in der Privatwirtschaft selbstverständlich ist, sollte auch für das zivile Personal des Bundes, des VBS, gelten. Für den Fall, dass das Parlament oder der Bundesrat bei einer Katastrophe einen Einsatz im Ausland genehmigt, sollten wir auch sicherstellen, dass dieser Einsatz auch personell bewältigt werden kann. Dafür sollten eben die Grundlagen in Artikel 24 Absatz 3 des Bundespersonalgesetzes geschaffen werden. Der Bundesrat hat diese Möglichkeit in seiner Fassung vorgesehen. Sie wurde jedoch von der Kommission gestrichen.

Trotzdem bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen, wonach eben solche Truppen und die Luftwaffe auch in Zukunft Einsätze zugunsten der Katastrophenhilfe im Ausland, aber auch zugunsten der Friedensförderung durchführen können. Es sollen z. B. auch Einsätze mit der Luftwaffe möglich sein, indem das notwendige Personal mitgegeben werden kann, damit sie überhaupt abheben können.