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Schmid Samuel · Bundesrat · 2008-06-13

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-06-13

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen ebenfalls, die Anträge abzulehnen. Die Formulierung der Kommissionsmehrheit in Absatz 3 respektive die Präzisierung gemäss Antrag Segmüller nehme ich entgegen. Aber jetzt zum Hauptpunkt:

1. Ich schicke einmal vorweg, dass sowohl der Datenschutzbeauftragte wie auch das Bundesamt für Justiz die Vorlage geprüft haben und die Verfassungsmässigkeit bejahen. Wer hier etwas anderes behauptet, müsste sich mindestens konkret darüber ausweisen, wo sich die beiden speziell mit den Rechtsschutz der Persönlichkeit in solchen Fragen betrauten Organe getäuscht haben. Solches habe ich aber nicht vernommen.

2. Es geht bei der Unterstützung ziviler Behörden mit den bei der Armee vorhandenen Mitteln darum, den zivilen Behörden länger, als das sonst möglich wäre, überhaupt den Einsatz zu ermöglichen. Es geht darum, dass man [PAGE 997] beispielsweise durch ein Luftbild Bewegungen erkennen kann, auf die die zivilen Behörden, konkret die Polizei, dann zu reagieren in der Lage sind. Damit bringen wir Ruhe in die Aktion. Wir erlauben, auch mit weniger Kräften grössere Aufträge zu erfüllen. Wir erlauben der Polizei, auch mit der nötigen Reserve verhältnismässig reagieren zu können. All das ist im Interesse unserer Bevölkerung. Kaum mehr eines der Argumente, die heute gefallen sind, wird heute von den Kantonspolizeikommandanten, von den Justiz- und Polizeidirektoren der Kantone und insbesondere auch von der Bevölkerung geteilt.

3. In technischer Hinsicht seien, Herr Lang, Friedensförderungseinsätze möglich. Ja, was glauben Sie denn, was wir in einem Friedensförderungseinsatz aus der Luft sehen? Primär zivile Leute. Weshalb können wir dann in dieser "Persönlichkeitsverletzung" in Kosovo aktiv sein und in der Schweiz nicht? Wie soll das Grenzwachtkorps, welches für die Verstärkung des Grenzschutzes eine öffentliche Aufgabe ausführt und das mehr und mehr auf Drohnen zurückgreift, inskünftig reagieren? Woher, Herr Lang, nehmen Sie die Erkenntnis, dass Drohnen mehr und mehr auch zivilen Behörden zugänglich würden und dass zumindest grössere Kantone in der Schweiz solche Drohnen anschaffen würden; dies vor dem Hintergrund, dass in allen Polizeikorps sehr knappe Bestände bestehen und dass der Einsatz solcher Mittel in Bezug auf die Bindung von Personal recht intensiv ist?

4. Schliesslich weise ich darauf hin, dass auch die Vorlage derartige Einsätze nur im Rahmen der Beschlüsse der zuständigen Behörden zulässt. Das heisst mit anderen Worten, dass ein Kanton entsprechend aktiv werden muss, um überhaupt das Material zu verlangen und um es dann auf seinem Gebiet einsetzen zu können.

Deshalb glaube ich, dass es nicht nur verantwortungslos ist, in der heutigen Sicherheits- respektive Unsicherheitssituation auf der einen Seite derartiges Material in den Zeughäusern zu lagern und auf der anderen Seite die Kantone, welche die Verantwortung und die Last für die Sicherheit auf ihrem Gebiet tragen, daran zu hindern, derartige Mittel - unter eigener Verantwortung, bei eigener Auswertung, bei Nutzung des schon vorhandenen Armeematerials - auch einzusetzen. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass auch die heutige Diskussion keine schlüssigen Argumente hervorgebracht hat, um Sie an der Aufnahme dieses Artikels im Gesetz zu hindern. Auch diejenigen, die für diesen Artikel stimmen, sind für eine klare Gewaltentrennung; auch diejenigen, die für diesen Artikel stimmen, stehen für Persönlichkeitsschutz ein. Aber wir tun es unter Würdigung der heute bestehenden Risiken, der heute bestehenden Mittel und auch der klaren verfassungsmässigen Schranken. Wir tun es unter Würdigung der Tatsache, dass Kantone in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen sind, dass ihnen aus diesem Grund vorhandenes Material zur Verfügung gestellt werden muss, das sie sich im Rahmen dieses Gesetzes auch nutzbar machen können.