Schwaller Urs · Ständerat · 2008-05-27
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-27
Wortprotokoll
Zur Ausgangslage: Am 6. Dezember 2007 haben wir die Verlängerung des am 3. Juli 2008 auslaufenden Zulassungsstopps für die im ambulanten Bereich tätigen Leistungserbringer in Form eines bis Ende 2010 gültigen dringlichen Bundesgesetzes beschlossen. Bis zum Vorliegen einer konsensfähigen Lösung im Bereich der Vertragsfreiheit soll damit Gewähr geboten werden, dass keine Regelungslücke entsteht. Ein Verzicht auf die Weiterführung des Zulassungsstopps ohne eine gleichzeitige Anschlussregelung birgt nach Einschätzung der Kommission das Risiko einer unkontrollierten Mengenausweitung in sich. Der Nationalrat als Zweitrat beschloss in seiner Sitzung vom 5. März 2008 Nichteintreten auf die Vorlage. Damit würde den Kantonen das einzige im KVG verankerte Instrument zur Steuerung der Versorgung im ambulanten Bereich entzogen, und zwar bereits ab Juli 2008. Wir gehen wegen der neu auf den Markt kommenden Ärzte mit freier Praxis - wenn ich mich so ausdrücken darf - davon aus, dass wahrscheinlich 300 bis 400 Millionen Franken an Mehrkosten ins Haus stehen bzw. die Grundversicherung belasten werden.
Nach dem Entscheid des Nationalrates, den Zulassungsstopp nicht zu verlängern, haben wir in der Kommission, die mittelfristig ebenfalls nicht an diesem Zulassungsstopp festhalten will, überlegt, wie eine Nachfolgeregelung ausgestaltet werden könnte. Der Weg führt unseres Erachtens über eine Neuregelung der Vertragsfreiheit, und zwar in dem Sinne, dass alle Ärzte, welche die ausbildungsmässigen Voraussetzungen für die Ausübung ihres Berufes erfüllen, ihren Beruf dann auch frei ausüben können. Jedoch müsste dann ein Gegengewicht geschaffen werden, und zwar in dem Sinne, dass gegenüber all diesen Ärzten nicht mehr ein Vertragszwang besteht; ohne diese Einschränkung würde die Erhöhung der Anzahl Ärzte ganz sicher zu einem grösseren Leistungsangebot und damit zu einer weiteren Zunahme der Kosten zulasten der Grundversicherung um einige Hundert Millionen Franken führen.
Im heutigen Zeitpunkt liegen nun für diese selektive Aufhebung des Vertragszwangs drei mögliche Modelle vor. Zunächst haben wir gesagt: Wir heben den Vertragszwang auf, mit Ausnahme für all jene Ärzte, die in einem Ärztenetzwerk tätig sind. Es ist das die Lösung, welche seit 2003 vorliegt. Wir haben eine Vernehmlassung durchgeführt, und - oha! - welches war das Ergebnis? 13 von 14 Adressaten haben uns gesagt, der Weg für eine selektive Aufhebung des Vertragszwangs führe nicht über eine Managed-Care-Vorlage. Wir haben nachher einen zweiten Schritt gemacht und gesagt, möglich wäre die Unterscheidung zwischen Grundversorgern und Spezialisten, das heisst, wir behalten den Vertragszwang für alle Grundversorger bei und heben ihn für alle Spezialisten auf. Hier haben wir ebenfalls recht viele Antworten erhalten, und zwar hat man uns darauf hingewiesen, dass damit sehr viele Abgrenzungsprobleme entstehen würden.
Im gleichen Zug kam nachher ein dritter Vorschlag auf den Tisch, der in der Presse unter dem Begriff "Helsana-Modell" vorgestellt wurde. Das Modell würde darin bestehen, dass inskünftig in der Grundversicherung grundsätzlich ein Ärztenetzwerk oder ein Managed-Care-Modell inbegriffen wäre. All jene, die ein solches Modell nicht wollen, die frei unter allen Leistungsanbietern auswählen wollen, hätten nachher eine höhere Franchise oder einen höheren Selbstbehalt. Um schlussendlich die Sache noch weiter zu komplizieren, haben sich auch noch die Kantone gemeldet und gesagt, sie wollten in jedem Fall im Bereich der Spezialisten auch noch steuern können; dies gilt insbesondere für die Stadtkantone oder Städte. Die Kantone wollen vor allem bei regionaler Überversorgung von einer Zulassung von Ärzten in den betroffenen Regionen und in der jeweiligen Spezialität absehen.
So weit sind wir nun heute. Sie werden ohne Weiteres die Sachlage begreifen. Wir haben nun eine Auslegeordnung gemacht, wir haben vier verschiedene Modelle auf dem Tisch, aber wir waren bis zum heutigen Zeitpunkt schlicht und ergreifend nicht in der Lage, ein Modell tatsächlich auch abschliessend vorzutragen. Es ist zu sagen, dass die Vorlage des Bundesrates über die Vertragsfreiheit rund vierjährig ist, und wir sind sicher gezwungen, hier nun einen Entscheid zu treffen. Wir wissen, dass eine Nachfolgeregelung noch verschiedener Diskussionen bedarf. Eine Nachfolgeregelung müsste ganz sicher auch in die Vernehmlassung gegeben werden, und wir brauchen ganz sicher auch die Meinung des Bundesrates und des Departementes. Unser Antrag ist nun der, den Zulassungsstopp aufrechtzuerhalten, bis eine solche Nachfolgeregelung vorliegt. Die Kommission entschied hier einstimmig. Wir beantragen Ihnen also, an Ihrem Beschluss festzuhalten.
Es ist auch die Frage aufgetaucht, ob man nicht mit der Verlängerung nur bis 2009 anstatt bis 2010 gehen könne. Das können wir jedoch nicht, weil wir bereits einen Beschluss für eine Verlängerung bis Ende 2010 gefasst haben; wir können diesen Beschluss heute höchstens bestätigen. Wenn wir das tun, geht die Vorlage zurück in den Nationalrat, und wenn der Nationalrat darauf eintritt, ist es möglich, die Frist zu verkürzen und z. B. auf ein Jahr festzulegen, was auch die Kommission als eine realistische Frist ansieht, um eine Nachfolgeregelung präsentieren zu können oder dann eben zu beschliessen, keine Vorlage zu präsentieren. Wir haben hiefür also ein Jahr eingesetzt, eine Frist, in der eine solche Vorlage nicht nur in unserem, sondern auch im anderen Rat diskutiert werden kann.
Der langen Rede kurzer Sinn: Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, heute Ihren Beschluss zu bestätigen, den Zulassungsstopp zu verlängern, nicht das Risiko einzugehen, hier Mehrkosten von 300 bis 400 Millionen Franken zu generieren, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, die Zulassung weiterhin zu beschränken, und schlussendlich auch [PAGE 289] uns etwas stärker unter Druck zu setzen als bis anhin, um den Zulassungsstopp - den wir in der Sache, ich habe es eingangs gesagt, auch nicht mehr wollen - durch eine Nachfolgeregelung abzulösen.