Hess Hans · Ständerat · 2008-05-27
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-27
Wortprotokoll
Sie erinnern sich daran, dass ich bereits am 18. Dezember 2007 einen Antrag bezüglich einer linearen Erhöhung der Mehrwertsteuer gestellt habe. Ich beantragte damals allerdings eine lineare Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte. Sie haben dem Antrag damals leider nicht zugestimmt.
In den Beratungen in unserem Rat war es unbestritten, dass die Diskriminierung des Gastgewerbes durch die Satzdifferenzierung im Lebensmittelbereich störend ist. Nur kurz zur Erinnerung: Wer einen Kaffee bei einem Take-away-Stand kauft, der bezahlt 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, im Restaurant muss man für das unter Umständen genau gleiche Kaffeeprodukt 7,6 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. Dies verzerrt den Wettbewerb stark und benachteiligt die Gastronomie. Mit einer proportionalen Erhöhung der Mehrwertsteuer vergrössert man nun diese Schere zwischen Take-away und Restaurant noch einmal; dies habe ich in der Wintersession ausführlich dargelegt, weshalb ich darauf verzichte, diese Argumente nochmals anzuführen.
In der Diskussion vom 18. Dezember 2007 haben Sie die lineare Erhöhung der Mehrwertsteuer unter anderem abgelehnt, weil Sie keine Differenz zum Beschluss des Nationalrates schaffen beziehungsweise die IV-Zusatzfinanzierung nicht gefährden wollten. Es wurde von Frau Kollegin Forster ausgeführt, dass wir in der Frage linear/proportional dem Beschluss des Nationalrates folgen sollten. Sie haben bemängelt, dass durch eine lineare Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte rund 300 Millionen Franken zu viele Steuern erhoben werden.
Lassen Sie mich kurz zu diesen zwei Punkten Folgendes ausführen. Ich glaube, dass das Problem einer Differenz zum Beschluss des Nationalrates nicht mehr aktuell ist. Wenn wir eine lineare Erhöhung beschliessen, haben wir die Differenz behoben. Dieses Argument entfällt somit. Zur Höhe der Steuer: Gegenüber der von Ihnen im Dezember beschlossenen Lösung steigen bei meinem Antrag der reduzierte Satz sowie der Beherbergungssatz um 0,2 Prozentpunkte an. Dafür sinkt aber der Normalsatz um 0,1 Prozentpunkte. Die Einnahmen aus dem Normalsatz sind ein Vielfaches der Einnahmen aus den beiden übrigen Sätzen. Deshalb werden gemäss meinem Antrag - gemäss Beschluss des Nationalrates - auf eine lineare Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte gegenüber der von unserem Rat ursprünglich beschlossenen Lösung nicht mehr zu viele Steuern erhoben. Ich möchte an dieser Stelle einfach ausführen, dass sich der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband und Gastrosuisse gegen eine proportionale Erhöhung aussprechen; einer linearen Erhöhung würden sie sich jedoch nicht widersetzen. Ich glaube, dass wir sie darauf behaften sollten, uns zu unterstützen und die Vorlage bei einer linearen Erhöhung nicht mehr zu bekämpfen.
Ich bitte Sie, meinem Antrag auf Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.