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Schwaller Urs · Ständerat · 2008-05-27

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-27

Wortprotokoll

Worum geht es? Die Frage ist: Sollen diese 5 Milliarden Franken dem IV-Fonds als verzinsliches Darlehen oder als Einmaleinlage überwiesen werden? Unsere Überlegungen waren folgende: Wir wollen den heutigen Fonds in einen AHV-Fonds und einen IV-Fonds auftrennen. Uns scheint es nur rechtens und angemessen zu sein, dass wir den neuen IV-Fonds bei dieser Trennung auch mit einem Minimum an Mitteln aus der gemeinsamen Kasse ausstatten. Wenn wir dem neuen IV-Fonds von vornherein keine Chance geben und diesen mit 15 Milliarden Franken Schulden starten lassen, dann werden wir zu gegebener Zeit auch noch die 280 000 IV-Rentnerinnen und IV-Rentner überzeugen müssen, zu einer solchen Vorlage Ja zu stimmen. Wir sind der Auffassung, dass mit dieser Einmaleinlage zumindest ein erster Schritt gemacht werden kann. Die Kommission hält hier in ihrer ganz klaren Mehrheit fest, dass diese 5 Milliarden Franken als Einmaleinlage überwiesen werden sollen.

Was die Absätze 2 und 3 des Entwurfes anbelangt: Diese werden nun durch Absatz 2 unserer Version ersetzt. Was ist die Idee? Wir überweisen 5 Milliarden Franken als Einmaleinlage. Mit diesen 5 Milliarden wird natürlich gearbeitet; sie sollten auch Erträge abwerfen. Wir haben nun gesagt: Die Erträge, die hier erwirtschaftet werden, sollen jedes Jahr direkt wieder an den AHV-Fonds überwiesen werden, auch zur Minderung der IV-Schuld. Bei diesem Vorgehen können wir während der ganzen Dauer jeweilige Erträge überweisen und damit eigentlich bereits wieder einen Teil der zu Beginn eingeschossenen 5 Milliarden abtragen. Das steckt dahinter. Wir haben diese Bestimmung gerade auch im Hinblick auf die Volksabstimmung aufgenommen, um zu sagen: Wir nehmen nicht nur 5 Milliarden Franken heraus, sondern wir wollen während dieser Zeit auch die Erträge dem AHV-Fonds zuweisen; und vor allem halten wir im Hinblick auf die 6. IV-Revision auch den Druck aufrecht, um hier tatsächlich mit der Sanierung vorzugehen.

Darum schlägt Ihnen die Kommission vor, zum Ersten bei der Einmaleinlage zu bleiben und zum Zweiten eben ihre Lösung umzusetzen, wonach der erwirtschaftete Ertrag zur Abtragung der IV-Schuld jeweils zurück an den AHV-Fonds fliesst.