Kuprecht Alex · Ständerat · 2008-05-27
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-27
Wortprotokoll
Die AHV als primärer Teil des Dreisäulenkonzeptes ist heute und auch in Zukunft ein wesentlicher Bestandteil der Einkommenserhaltung nach Beendigung der aktiven Erwerbstätigkeit. Das ursprünglich anvisierte Ziel der Existenzsicherung kann heute unter dem Aspekt der steigenden Lebenshaltungskosten in den Bereichen Gesundheit, Wohnen und tägliches Leben nicht mehr erreicht werden und muss im Verbund mit der zweiten Säule betrachtet und wenn möglich übertroffen werden. Dieses Ziel ist mit dem Erlangen von rund 70 Prozent des letzten Einkommens erreichbar. Mit immer höheren Renten aus der zweiten Säule kann mit einer Konsolidierung dieses Ersatzeinkommens gerechnet werden. Diese Sicht des Leistungsverbundes scheint mir zwingend und wichtig zu sein.
Die AHV, die auf einem reinen Umlageverfahren basiert, ist aus meiner Sicht unter Einbezug der kommenden, heute schon absehbaren Herausforderungen - der nach wie vor zunehmenden Langlebigkeit einerseits und der demografischen Entwicklung andererseits - die grösste sozialpolitische Baustelle der nächsten fünf bis zehn Jahre. Dabei ist es zwingend und unabdingbar, die Brille des Wünschbaren sofort abzulegen und den Fokus auf das mit Reformen Machbare zu legen.
Die Schätzungen bezüglich des künftigen Verlaufs des AHV-Kapitalkontostandes, die wir im Rahmen der IV-Zusatzfinanzierung erhalten haben, zeigen uns deutlich auf, dass die Reserven des Ausgleichsfonds infolge wahrscheinlicher Verluste in den laufenden Rechnungen der AHV ab Mitte des nächsten Jahrzehnts in Anspruch genommen werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass wir dann in der laufenden AHV-Rechnung mit einem strukturellen Defizit zu rechnen und zu kämpfen haben werden. Treffen die Annahmen zu, so werden sich die kumulierten Defizite bis 2025 auf gegen oder gar über 40 Milliarden Franken belaufen. In diese Faktenlage muss die heutige Diskussion über die Volksinitiative "für ein flexibles Rentenalter" eingebettet werden. Die Frage lautet deshalb: Können wir uns in der AHV überhaupt noch einen weiteren Ausbau leisten, oder gilt es nicht vielmehr, die Finanzierung dieses wichtigen Sozialwerkes generell zu sichern?
Aus dieser für mich wichtigsten Perspektive steht diese Initiative deshalb finanzpolitisch völlig quer in der Landschaft. Das Auge der sozialpolitischen Vernunft hat sich auf das zu konzentrieren, was in absehbarer Zukunft eintreffen wird. Wir haben vorausschauend mit aller Kraft das zu tun, was für die nachhaltige Sicherung der AHV zwingend notwendig ist, und das zu unterlassen, was wohl wünschbar wäre, aber schlicht und einfach nicht finanzierbar ist. Das Initiativbegehren stellt eine Forderung in die Welt, die auch wirtschaftspolitisch nicht angestrebt werden darf und je nach Betrachtungsweise zusätzliche Kosten von 1 bis 1,4 Milliarden Franken jährlich zur Folge hat. Das mögliche Privileg für Personen, die das 62. Altersjahr vollendet und gemäss heutigem Stand, der immer wieder angepasst wird, weniger als 119 340 Franken verdienen, würde für gegen 80 Prozent der arbeitenden Bevölkerung die Möglichkeit eines ordentlichen vorzeitigen Rentenbezugs ohne versicherungsmathematische Kürzung bedeuten. Das bedeutet faktisch, dass das effektive Rentenalter ausgehebelt würde. Dabei gilt es festzuhalten, dass dieser Rechtsanspruch auf eine ungekürzte Altersrente gar auf Verfassungsstufe eingebettet und zementiert würde.
Vorausschauende Politik zu machen bedeutet für mich, den Realitäten der Zukunft in die Augen zu schauen, sie mit einzubeziehen, sie zu respektieren, zu akzeptieren und darauf basierend verantwortungsvoll und zum Wohle unserer nachfolgenden Generationen zu handeln. Wer das in der umlagefinanzierten Sozialpolitik nicht macht, erzielt vielleicht einen populistischen Effekt, gefährdet aber die äusserst wichtige Basis für einen funktionierenden und heute noch akzeptierten Generationenvertrag von morgen. Er muss sich zudem den Vorwurf gefallen lassen, zum eigenen Vorteil und zulasten künftiger Generationen gehandelt zu haben.
Ich bitte Sie deshalb, diese Initiative im Sinne des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.