Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2008-05-28
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-28
Wortprotokoll
Die Krise an den Finanzmärkten hat ja verschiedene Schwächen offengelegt. Eine dieser Schwächen - das wurde ganz deutlich - ist der Umgang mit Interessenkonflikten und der Mangel an Transparenz. Die sogenannte Mifid, das ist die [PAGE 335] Finanzinstrumenten-Richtlinie, die in der EU seit Januar dieses Jahres in Kraft ist und um die es in meiner Motion geht, verfolgt zwei wichtige Ziele: Sie verlangt erstens Transparenz, wo es um die Darstellung der Dienstleistungskosten gegenüber dem Kunden geht, und sie packt zweitens das Problem der Interessenkonflikte von Finanzintermediären, Vermögensverwaltern und Vermögensberatern an. Beide Themen sind auch in unserem Land, auch was unseren Finanzplatz anbelangt, von grösster Bedeutung.
Ich gebe hierzu nur ein paar wenige Hinweise. Zuerst zur Transparenz: 80 Prozent der unabhängigen Vermögensverwalter geben die Provisionen, die sie für Aufträge im Namen ihrer Kunden erhalten, nicht weiter, obwohl die Kunden nur in etwa 40 Prozent der Fälle ausdrücklich auf eine Ablieferung verzichtet haben. Bei diesen Provisionen, den sogenannten Retrozessionen, handelt es sich dann eben nicht nur um ein paar Franken, sondern es geht um mehrere Milliarden Franken pro Jahr. Diese Gelder, die ein unabhängiger Vermögensverwalter von der Bank dafür erhält, dass er einem Kunden eben ihre Produkte und nicht die einer anderen Bank vermittelt, stürzen den Vermögensverwalter in einen echten Interessenkonflikt. Die Frage ist nämlich: Handelt er im Interesse seines Kunden, wählt er unabhängig von der Provision, die ihm winkt, jenes Produkt bzw. jene Bank aus, die für den Kunden am besten ist, oder richtet er sich bei der Auswahl von Bank und Produkt eher nach der Höhe der Provision, die ihm selber winkt? Das ist ein Problem, das man nur mit einer klaren Offenlegung anpacken kann. Die Finanzbranche weiss schon seit rund zehn Jahren, dass diese Geldflüsse problematisch sind. Trotzdem hat sie im Rahmen der Selbstregulierung keine Bemühungen unternommen, diese Frage zu lösen.
Im Jahr 2006 hat das Bundesgericht nun entschieden, dass der Kunde auf die Herausgabe dieser Provisionen verzichten kann. Damit er das tun kann, muss er zuerst aber darüber informiert werden, wie viel Geld der Vermögensverwalter überhaupt bekommen hat. Ein Grossteil der Banken - auch die Grossbanken, ich habe ihre Geschäftsbedingungen konsultiert - drückt sich nach wie vor um diese klare Offenlegung. Sie scheinen den Ernst der Lage nach wie vor nicht begriffen zu haben. Vor allem aber scheinen sie nicht begriffen zu haben, dass Preistransparenz zur Markttransparenz gehört. Zur Marktordnungspolitik gehört aber, dass der Staat die Transparenz fördert. Im Bereich der Finanzmarktprodukte erfüllt der Bund nicht einmal den Stand der Preisbekanntgabeverordnung, das heisst also die Preisanschreibepflicht, wie sie für sämtliche physischen Konsumgüter gilt.
Aber nicht nur im Bereich der Transparenz haben wir Mängel, sondern auch bei der Aufsicht. Ich kann deshalb dem Bundesrat nicht zustimmen, wenn er in seiner Antwort schreibt, die in der Motion skizzierten Fragestellungen seien in der Schweiz bereits geregelt. Gerade für die unabhängigen Vermögensverwalter stimmt das nicht. Die unabhängigen Vermögensverwalter unterstehen weder dem Kollektivanlagengesetz, noch werden sie von der EBK beaufsichtigt. Da der grösste Teil von ihnen auch nicht dem Schweizerischen Verband der Vermögensverwalter angehört, gibt es für sie, ausser was die Geldwäscherei betrifft, überhaupt keine Regulierung. Angesichts dessen, dass in der Schweiz etwa 3000 unabhängige Vermögensverwalter tätig sind, die zwischen 500 und 600 Milliarden Franken, also etwa 10 Prozent des Vermögens am Finanzplatz Schweiz, verwalten, ist das keine Quantité négligeable.
Wenn der Bundesrat in seiner Antwort schreibt, dass die Fragen der Interessenkonflikte und Anreizsysteme jetzt von der EBK näher untersucht würden, dann weiss ich einfach nicht, worauf der Bundesrat genau warten will. Die Lücken sind bekannt, und die Folgen von fehlender Transparenz und nicht geregelten Interessenkonflikten sind uns in den vergangenen Monaten dramatisch vor Augen geführt worden. Ich verlange ja mit meiner Motion nicht einfach die vollständige Übernahme der Mifid-Richtlinie, sondern ich konzentriere mich auf die Verbesserung der Transparenz. Wenn der Bundesrat die Motion ablehnen will, dann möchte ich Sie, Herr Bundesrat, fragen, ob wir ohne Gesetzesänderung denn genügend Rechtsgrundlagen haben, um die Transparenzregeln der Mifid-Richtlinie in der Schweiz durchzusetzen - das ist für mich die entscheidende Frage. Ich bin überzeugt, dass es gerade auch für einen konkurrenzfähigen Finanzplatz von zentraler Bedeutung ist, dass man dort, wo Transparenz notwendig ist, diese auch tatsächlich einfordert, und zwar proaktiv und nicht erst dann, wenn der Schaden da ist. Denn auch das wissen wir alle: Nichts ist so schnell verloren wie das Vertrauen, und nichts braucht so lange wie der Wiederaufbau der Glaubwürdigkeit.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.