Lexipedia

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-03-07

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Darf ich das ergänzen, was der Herr Kommissionspräsident ausgeführt hat? Das Ziel der nationalrätlichen Mehrheit lässt sich mit diesem Antrag Ihrer UREK vereinbaren, aber auf anderem Weg, auf verfassungskonformem Weg.

Das ist erstens ein Problem des Föderalismus: Zuständig für die landwirtschaftliche Siedlungsstruktur sind im Allgemeinen die Kantone und nicht der Bund! Der Bund darf nur Grundsätze erlassen. Was wir Ihnen vorschlagen, ist ein derartiger Grundsatz, eine Minimalvorschrift, eben beispielsweise nur Feldrandkompostierungen zuzulassen.

Das Sachproblem der Feldrandkompostierungen liegt in den Gewässerschutzanforderungen. Diese sind ein Problem. Sie sind schon sorgfältig zu bearbeiten, damit die Kompostierung zulässig wird. Es gibt darüber Erfahrungen in den Kantonen; ich verweise etwa auf die gemeinsamen Richtlinien der Kantone Aargau, Bern, Baselland, Solothurn und Zürich aus dem Jahr 1994, die im Wesentlichen offenbar immer noch angewendet werden.

Dahinter steht ein zweites Sachproblem: Es ist landwirtschaftspolitisch sinnvoll, vom Bund aus Grenzen zu setzen, weil, wie Sie wissen, weitere landwirtschaftliche Baumöglichkeiten tendenziell nur der ersten Generation nützen und den landwirtschaftlichen Strukturwandel eben eher erschweren. Der Bodenwert steigt, die Gefahr von Abparzellierungen steigt.

Drittens besteht auch das Risiko, Ungleichheiten zum Gewerbe zu schaffen. Das Gewerbe muss andere Anforderungen erfüllen, in einer Bauzone oder in einer Spezialzone.

Es ist auch kein Einwand, der taugt, dass gewisse Kantone strenger seien als andere: In der Verfassung ist vorgesehen, dass die Kantone bei der Umsetzung sogar einen Gestaltungsspielraum haben müssen; der Bundesgesetzgeber muss ihn einräumen. Das heisst also, dass wir uns auf eine Minimalvorschrift beschränken müssen. Wenn mehr gemacht werden soll, sind dafür die Kantone, allenfalls die Gemeinden zuständig. Das dürfen sie in Spezial- oder Bauzonen, wie immer sie das regeln. Sie haben vor allem die Probleme des Gewässerschutzes zu lösen; dort ist der Kern der Sache.

Ich bitte Sie, der Kommission zuzustimmen.

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-03-07 | Lexipedia | Lexipedia