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Büttiker Rolf · Ständerat · 2007-03-07

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Es geht jetzt hier um das Geld. Es geht darum, zu bestimmen, wie viel Geld wir für die Förderung der erneuerbaren Energien einsetzen. Das ist auch richtig, ich kann damit leben; es steht auch in Artikel 89 der Bundesverfassung. Aber Herr Bundesrat, es geht jetzt hier um die Umsetzung. Wir sollten das so machen, dass das System, das wir zur Förderung der erneuerbaren Energien gewählt haben, dann auch rational und mit den Finanzierungsformen kohärent ist.

Ich sage Ihnen: So, wie es jetzt daherkommt, stimmt das nicht. Entweder stimmt das nicht, was Herr Schmid vorhin erläutert hat. Ich gehe davon aus, dass das, was Herr Schmid gesagt hat, irgendwo auf den Zeithorizont 2020, 2022 ausgerichtet ist; dann mag es stimmen. Aber wenn ich von dem ausgehe, was in der Kommission zur Umsetzung und zu den Papieren, die wir erhalten haben, gesagt wurde, dann stimmt das System, das mechanische Fördersystem, mit dem Finanzierungssystem nicht überein. Ich glaube, da müssen wir schon auch noch zuhanden des Zweitrates einige Überlegungen machen. Das BFE hat in der Kommission erklärt: "Wir sind daran, die Verordnungen zu schreiben. Es ist heute sinnvoll, den Zeithorizont für die [PAGE 58] Verordnungen primär für die erste Etappe von fünf Jahren" - und diese Zahl hat die Verwaltung bestätigt - "auszulegen, um Erfahrungen zu sammeln, um die Legiferierungen einfach zu gestalten. Das BFE denkt in diese Richtung. Nach fünf Jahren soll eine Überarbeitung stattfinden." Das hat man in der Kommission so zu Papier gegeben.

Nun haben wir das Papier vom 10. Februar 2007 erhalten. Ich verweise Sie, Herr Bundesrat, auf zwei Abschnitte aus diesem Papier. Dort steht, dass die Belastungen für die Endverbraucher ab dem Start des Instruments kontinuierlich ansteigen würden; sie lägen bis zum Jahre 2018 unter 0,3 Rappen pro Kilowattstunde und würden dann auf maximal 0,6 Rappen bis 2030 ansteigen; das Maximum des Deckels werde ab 2023 erreicht. So steht es im Papier des BFE.

Wenn ich das jetzt zusammenbringe, dass wir nun auf 0,6 Rappen gehen, stimmt das mit dem nicht überein, was in der Kommission und in den Papieren des BFE erklärt wurde. Dann könnte man sagen, dass selbst der Betrag der Kommissionsminderheit zu hoch angesetzt ist, wenn man die Verordnung auf fünf Jahre auslegt. Man kann dann den Vorwurf erheben, dass Subventionen auf Vorrat eingezogen werden, denn irgendjemand muss die 0,6 Rappen auch bezahlen, und das sind die Strombezügerinnen und Strombezüger dieses Landes. Wir wissen, dass das nicht klug ist, dass das zu unguten Lösungen führt.

Ich kann zwar, Herr Bundesrat, sollten Sie mir hier Klarheit verschaffen, dem Antrag der Mehrheit zustimmen. Aber angesichts der Inhalte der Papiere und angesichts dessen, wie es in der Kommission erklärt wurde, stimmt das Fördersystem nicht mit dem Finanzierungssystem überein, vor allem für die nächste Zeit, für die nächsten Jahre. Die Aussagen von Herrn Schmid mögen ab 2020 richtig sein, aber für jetzt sind sie es sicher nicht.