Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Hier bei Artikel 15b haben wir in Absatz 1 und in Absatz 2 bestehende Absätze zusammengefasst. Hingegen haben wir zu Absatz 3 eine materielle Diskussion mit Bezug auf die Frage - und das ist die dritte grosse Differenz zum Nationalrat -, ob wir den Deckel der gesamten Zuschläge auf den Kosten des Übertragungsnetzes zum Zwecke der Einspeisevergütungsfinanzierung nach altem Recht, nach neuem Recht und zur Finanzierung des Bürgschaftsrisikos bei der Geothermie auf 0,5 oder auf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde plafonieren wollen.
Unser Rat hatte seinerzeit eine Plafonierung von 0,5 Rappen pro Kilowattstunde für Artikel 7a - also die neue Einspeisevergütung - vorgesehen. Wir mussten dann auch eine zweite, altrechtliche Einspeisevergütungsmöglichkeit und zusätzlich noch die Risiken bei der Geothermie finanzieren, was zusammengenommen mehr als 0,5 Rappen pro Kilowattstunde gegeben hätte: für Artikel 7a, Einspeisevergütung nach neuem Recht, nach unserer alten Fassung 0,5 Rappen, für Risikoabsicherung bei der Geothermie nach Artikel 15a Absatz 3 0,02 Rappen, für die Einspeisevergütung nach altem Recht gemäss Artikel 28a Absatz 3 0,06 Rappen. Das waren unsere Plafonierungen. Zusammengenommen hätte das eine Plafonierung von 0,58 Rappen ergeben. Der Nationalrat hat die Plafonierung nach Artikel 7a bei 0,6 Rappen vorgesehen. Das hätte eine summierte Plafonierung von 0,68 Rappen ergeben.
Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen nun bei Artikel 15b Absatz 3 eine Gesamtplafonierung von 0,6 Rappen vor. Dabei behalten wir die Einspeisevergütung nach neuem Recht - also nach Artikel 7a - bei und reservieren dort einen Betrag von mindestens 0,5 Rappen. Dies lässt für die altrechtliche Einspeisevergütung und die Risikoabsicherung bei der Geothermie noch einen Restbetrag von 0,1 Rappen offen. Diese Lösung erhöht den Plafond gegenüber unserem Beschluss vom Oktober nur um 0,02 Rappen, liegt aber um 0,08 Rappen unter dem Beschluss des Nationalrates. Wenn man die Geschichte noch auf die Details herunterbricht, kommt man sogar noch auf etwas andere Zahlen, nämlich auf 0,04 Rappen, bezogen auf 0,6 Rappen.
Einig ist sich die Kommission wieder bei der Begrenzung der Summe der laufenden Bürgschaften und der auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze überwälzten Bürgschaftsverluste nach Artikel 15a. Der Nationalrat hat diese neu eingefügt und mit dem Betrag von 150 Millionen Franken limitiert. Die Differenz besteht nur bei diesen Plafonds - 0,5 oder 0,6 Rappen.
Die Mehrheit empfiehlt Ihnen 0,6 Rappen pro Kilowattstunde in der erwähnten Darstellung.