Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2007-03-08

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag Frick zuzustimmen und damit auch dem Nationalrat zu folgen. Es gibt dafür vier Gründe; ich kann es zusammenfassen:

1. Es wird in Bezug auf einen Verkauf ein falscher Anreiz gesetzt: Nur wer eine teurere Liegenschaft erwirbt, wird belohnt oder entgeht quasi der Hand des Fiskus. Das kann nicht sein.

2. Es ist eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo, hemmt die Mobilität. Denn das ältere Ehepaar - es ist erwähnt worden - entscheidet sich eben, das Einfamilienhaus zu verlassen, es vielleicht einer jüngeren Familie zu übergeben, zieht in die Eigentumswohnung, die etwas günstiger ist, und wird dabei vom Fiskus bestraft. Das soll und das darf nicht sein.

3. Das Bundesgerichtsurteil stellt eine Verschärfung gegenüber der heutigen Praxis dar. Zahlreiche Kantone werden hier vom Bundesgericht gezwungen, ihre Gesetzgebung beziehungsweise ihre Praxis anzupassen, und das darf nicht sein. Das Bundesgericht ist - Sie wissen das auch - nicht Gesetzgeber. Der Gesetzgeber hat ganz klar signalisiert, was er will, nämlich eine Lösung, die im Steuerharmonisierungsgesetz drin ist und das System vorgibt. Es sind die relative und die absolute Methode erwähnt worden, ich muss hier nicht sehr viel weiter darauf eingehen.

4. Ich möchte ferner darauf verweisen, dass die bundesgerichtliche Lösung nicht nur dem StHG, sondern auch dem Prinzip des steuerfreien privaten Kapitalgewinns widerspricht, von dem wir bei der Unternehmensbesteuerung oft gesprochen haben. Ich weiss nicht, warum man diesen Systembruch beim Hauseigentum oder beim Wohneigentum jetzt auch noch ausbauen sollte. Es gibt ja die Besteuerungsmöglichkeit über die Grundstückgewinnsteuer, aber für einen Ausbau oder eine Ausdehnung des Steuersubjekts gibt es nun wirklich keinen Grund.

Dass sich das Bundesgericht in seinem Grundsatzentscheid zu dieser Frage nicht am Gesetzestext orientiert und Kantonsfinanzen sowie Einfachheit der Steuereintreibung höher bewertet als die Gesetzestreue und als die Interessen der Steuerpflichtigen, das gibt mir wirklich zu denken. Man ist geneigt zu sagen: Einmal mehr wird hier ein Entscheid zuungunsten des Steuerpflichtigen gefällt. Wir wissen es, in Fiskalsachen geht man von 96 Prozent der Bundesgerichtsentscheide aus, die pro Fiskus ausfallen. Das kann man gut oder schlecht finden. Für mich ist entscheidend, dass dem Willen des Gesetzgebers Nachachtung verschafft wird. Und der Gesetzgeber - das wissen Sie alle -, das sind wir: Wir müssen festlegen, was wir wollen.

Wenn wir jetzt der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler Folge geben, dann sagen wir eigentlich: Wir wollen das im Steuerharmonisierungsgesetz so geregelt wissen, dass nachher landesweit eine einheitliche Auslegung punkto Besteuerung bei der Ersatzbeschaffung zur Anwendung gelangt. Dann ist es eben nicht eine absolute Methode, die eigentlich der Besteuerung eines privaten Kapitalgewinns entspricht, sondern es ist mindestens eine relative Methode. Ich muss Ihnen sagen: Mir sind relative Lösungen, die auch massgeschneidert sind und ein bestimmtes Augenmass haben, lieber als absolute, die absolut falsch sind.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Frick zu folgen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.