Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-03-13
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-13
Wortprotokoll
Diejenigen, die bei meinem Eintretensvotum anwesend waren, haben mein Bemühen gespürt, gleich, wie wir dies im Zusammenhang mit der ersten Botschaft gehandhabt haben, eine Lösung zu finden, bei der wir sagen können: Es wurde im Rahmen des Möglichen ein Kompromiss erzielt, der weitherum mitgetragen werden kann.
An sich könnte man sagen: Was soll dieser Minderheitsantrag? Entweder soll das bestimmt werden, was Frau Fetz will, oder eben etwas anderes. Mein Bemühen besteht darin, dass den ressourcenschwachen Kantonen gezeigt werden kann, dass wir einen Ausweg finden wollen. Selbstverständlich wäre das Suchen eines solchen Auswegs relativ dumm, wenn dies nicht von der Sache her getragen werden könnte. Hier muss ich auf ein Votum von Herrn Kollege Schiesser eingehen. Er hat nämlich gesagt, der Vorschlag des Bundesrates sei notwendig, um die verfassungsmässige Zielsetzung einer Direktausstattung von mindestens 85 Prozent zu erreichen. Zur Begründung weist Herr Schiesser auf eine Tabelle in der Botschaft hin. Nun ist aber zu wissen, dass diese Formel bzw. diese Gleichung oder diese Kurve oder was auch immer, welche die Verteilung des Geldes aufzeigt, welches von den ressourcenstarken Kantonen in den Topf eingebracht wird, mathematisch gesagt nicht eine eineindeutige Kurve ist, die nur eine denkbare Interpretation zulässt. Wie Sie vielleicht aus dem Mathematikunterricht wissen, gibt es immer verschiedene Kurven, die je nachdem eine andere Verteilung dessen ergeben, was oben zu verteilen ist. Banal erklärt: Ich kann das - für das Amtliche Bulletin relativ schwierig zu erfassen - durch eine Zeichensetzung in der Luft zeigen. Wenn ich eine nach oben gekrümmte Kurve habe, dann resultiert oben ein kleinerer Betrag, und wenn ich die Kurve nach unten krümme, resultiert ein grösserer Betrag. Irgendwo dazwischen liegen verschiedene mögliche Kurven, welche eine Mindestausstattung zu gewährleisten vermögen.
Die Begründung, welche der Bundesrat für seine Lösung anführt, besteht an sich nur darin, dass er gesagt hat, bei der ersten Vorlage sei dies die Annahme gewesen, von der er ausgegangen sei; dies sei das Beispiel, das er damals gewählt habe. Nun stellt sich die Frage: Sind diese Beispiele aus der ersten Vorlage auch für die dritte Vorlage bindend? Ich sehe dies nicht so, gerade auch wegen der Dynamik, die so oder so besteht. Es stellt sich nun die Frage, ob es nicht Gründe gibt, einen Kompromiss zwischen den Maximalvarianten gemäss Minderheit und Mehrheit zu suchen. Ich versuche, dies in wenigen Worten zu tun:
Zwischen der ersten und der dritten Botschaft hat sich Verschiedenes verändert. Es wurden extrem viele Einzelheiten konkretisiert. Das ist nicht bösartig gemeint oder irgendwie gegen die ressourcenschwachen Kantone gerichtet, aber es wurde von sehr vielen Annahmen ausgegangen, bei denen tendenziell die ressourcenschwachen Kantone profitieren. Ich widersetze mich diesen Annahmen nicht, möchte aber doch einige Beispiele erwähnen.
Es ging bei der Bestimmung des Ressourcenpotenzials um die Frage, was von den Einkommen der natürlichen Personen abzuziehen sei, damit man sie miteinander vergleichen könne. Unbestritten ist von den ressourcenstarken und den ressourcenschwachen Kantonen, dass dies derjenige Betrag sein muss, den ein Steuerpflichtiger zur Bestreitung seines Lebensaufwandes benötigt. Sie alle wissen: Es gibt Abzüge für Verheiratete, die höher sind, und es gibt Abzüge für Ledige, die tiefer sind. An sich könnte man meinen, man hätte irgendetwas in der Mitte nehmen müssen, da das Verhältnis von Verheirateten und Ledigen ungefähr 50 zu 50 sein dürfte. Das war aber nicht so; man nahm den Abzug für die Verheirateten. Ich habe nichts dagegen, aber tendenziell bewirkt dies eine Bevorzugung derjenigen Kantone, bei denen das Einkommen der natürlichen Personen gewichtiger ist als die Erträge z. B. der juristischen Personen.
Ein weiteres Element, das der Bundesrat im Zeitpunkt, als die erste Botschaft erlassen wurde, noch gar nicht kennen konnte: Beim Ressourcenpotenzial werden bekanntlich verschiedene Sachen berücksichtigt, unter anderem das Einkommen der natürlichen Personen und die Erträge der juristischen Personen. Nun ist dieses Doppelerfassen von Einkommen und Gewinnen nicht mehr vollumfänglich richtig, beispielsweise gerade wegen der Unternehmenssteuerreform II oder wegen vieler ähnlicher Steueränderungen, die bei den Kantonen beschlossen wurden. Auch dagegen haben wir uns nicht gewendet und haben auch nicht gesagt, dass man das Ressourcenpotenzial unter Einbezug dieses Elementes neu berechnen müsse. Aber trotzdem: Tendenziell wirkt sich das für diejenigen Kantone, welche relativ viele juristische Personen haben, negativer aus als für die ressourcenschwachen Kantone.
Ein weiteres Beispiel, das Frau Fetz angeführt hat, betrifft die ganze Problematik der Grenzgänger, die tendenziell ebenfalls eher die ressourcenstarken Kantone trifft. Nochmals: Das sind nicht Vorwürfe, dass hier etwas falsch gelaufen sei; ich will damit nur aufzeigen, dass sich zwischen der ersten Botschaft mit 70 Prozent und dem, was heute ist, gewisse Veränderungen ergeben haben.
Im Weiteren haben wir bei der Schuldenbremse gesehen, dass der Zeitpunkt des Inkraftsetzens eine gewisse Rolle spielt. Ob man die Schuldenbremse in Phasen der Hochkonjunktur einführt oder dann, wenn die Konjunktur weiter unten ist, hat gewisse Auswirkungen. Am besten würde man sie in einem Zeitpunkt einführen, in welchem die Konjunktur neutral verläuft. Nur: Diesen Zeitpunkt können wir uns nicht [PAGE 142] aussuchen. Tatsache ist aber, dass wir derzeit in einer Situation leben, in welcher die Konjunktur massiv anzieht; die Jahre, die für die Bestimmung des Beitrages 2008 im NFA massgebend waren, lagen am Anfang dieses Konjunkturzyklus. Tendenziell ist es immer so, dass bei steigender Konjunktur die Wirtschaft der ressourcenstarken Kantone stärker reagiert als die der ressourcenschwachen Kantone. Ich glaube, dass wir diese konjunkturelle Hochphase eben auch zum Anlass nehmen sollten, an der unteren Grenze der Bandbreite zu beginnen. Das sind die sachlichen Gründe.
Nochmals: Die Beträge, um die es geht, sind relativ klein, und es wäre eine Lösung, die irgendwie zur Klärung einer mir nicht ganz erklärbaren Schwierigkeit zwischen den ressourcenstarken und den ressourcenschwachen Kantonen beitragen würde. Ich bin an sich nicht jemand, der für eine Politik des Zeichensetzens ist; doch in dieser Situation, in welcher auch staatspolitische Wünschbarkeiten eine Rolle spielen, fände ich es gut, wenn eine solche Mittellösung zwischen dem, was seitens des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission, und dem, was seitens der ressourcenstarken Kantone vorgeschlagen wird, beschlossen würde.